Mir ist zu Ohren gekommen, dass es seit dem Jahr 2026 für Reinigungskräfte in Gesundheitseinrichtungen die Vorgabe gibt, dass diese mit Langschaft-Handschuhen arbeiten sollen. Können Sie mir das bestätigen, haben Sie Kenntnis darüber? Bisher arbeiten unsere Mitarbeiter*innen mit „normalen“ Nitril-Einweg-Handschuhen. Wenn die neue Vorgabe besteht, müssten wir für unsere Reinigungskräfte die Nitrilhandschuhe mit Lang-Schaft anschaffen, diese sind allerdings erheblich teurer. Aber wenn es sein muss, machen wir das natürlich.
Antwort von Dr. Dieter Bödeker
Bei einer intensiven und sorgfältigen Recherche konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass sich hinsichtlich der Anforderungen an Schutzhandschuhe für Reinigungskräfte in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes im Jahr 2026 etwas ändert. Bereits jetzt gibt es detaillierte Anforderungen an die Schutzhandschuhe für die genannte Personengruppe. Der Arbeitgeber muss dazu zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die am 10. November 2025 veröffentliche überarbeitete TRBA 250 führt die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) detailliert in den Punkten 4.2.6 bis 4.2.10 aus. Diese aktuelle Version enthält höhere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung als die bisherige Version aus dem Jahr 2018.
Gefährdungsbeurteilung hilft weiter
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Basis dafür, festzulegen, welche Handschuhe bei welchen Tätigkeiten zu tragen sind. Kritisch zu bewerten sind insbesondere der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (insbesondere in Isolationszimmern), die Feuchtarbeit, Tätigkeiten im Sanitärbereich sowie die Abfallentsorgung. Bei diesen Tätigkeiten sollen auch Handgelenke und zum Teil die Unterarme vor Spritzern geschützt werden und es soll verhindert werden, dass Flüssigkeit in den Handschuh läuft. Hierfür sind nur Handschuhe mit langer Stulpe geeignet.
TRBA 250 gibt Auskunft
Selbstverständlich müssen die Handschuhe auch einen ausreichenden Schutz vor den eingesetzten Chemikalien (inkl. Wasser) sowie vor Biostoffen gewährleisten. Um bei Tätigkeiten mit angewinkelten Armen einen zusätzlichen Schutz vor ablaufenden Flüssigkeiten zu erzielen, wird üblicherweise die Stulpe der dickwandigeren Reinigungshandschuhe nach außen umgeschlagen. (Text TRBA 250: „Als Handschuhe sind geeignet – flüssigkeitsdichte, ungepuderte, allergenarme und zusätzlich reinigungs- bzw. desinfektionsmittelbeständige Schutzhandschuhe AQL ≤ 1,5 mit verlängertem Schaft zum Umstülpen bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, damit das Zurücklaufen der kontaminierten Reinigungsflüssigkeit unter den Handschuh verhindert wird.“)
Zu bedenken ist, dass ein solches Umschlagen bei Nitrilhandschuhen mit langem Schaft, der in der Regel dem Arm eng anliegt, keinen ausreichenden Schutz der Arme vor ablaufenden Flüssigkeiten bietet.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 3/2026.
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