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Corona-Prämie: So geht es weiter

von | Juni 16, 2020 | Neu

Am 22. Mai 2020 wurde das beschlossene Gesetz für die Corona-Prämie offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit erhalten alle Mitarbeiter*innen der Hauswirtschaft in Altenpflegeheimen (ambulant und stationär) eine Prämie von bis zu 1.000 Euro.

Die meisten Bundesländer haben eine Aufstockung um bis zu 500 Euro bereits zugesagt. In allen 16 Ländern sollen noch Länder-Pflegeprämien zum bundesweiten Bonus von 1.000 Euro für Altenpflege-Kräfte ausgezahlt werden, manche Bundesländer berücksichtigen dabei auch ganz bewusst weitere/andere Berufsgruppen wie Polizisten, Rettungssanitäter oder Reinigungspersonal in Krankenhäusern (Schleswig -Holstein), die bei der Bundesprämie unberücksichtigt blieben. Der GKV-Spitzenverband hat die Antragsformulare und Verfahren zur Bonuszahlung aufgrund der Corona-Pandemie nach dem neuen § 150a SGB XI vor einigen Tagen veröffentlicht.

Eine fünfseitige Übersicht mit dem Prämienformular sowie einem Kommentar von Martina Feulner zur Prämie finden Sie in der 50-seitigen „Corona“ rhw praxis 2/2020, die in wenigen Tagen erscheint und hier bereits als Einzelheft bestellt werden kann. Weitere Themen sind unter anderem Maskenfälschungen, Besucherkonzepte, Interviews mit zwei HWL, die selbst Heime leiten und teilweise Covod-19-Fälle in ihrer Einrichtung hatten.

Sonderfall Bayern:
In Bayern gab es schon Wochen vor dem Bundesgesetz einen Pflegebonus, der bereits im April 2020 beschlossen wurde im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung eines Bonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern (Corona-Pflegebonusrichtlinie – CoBoR).
Der bayerische Bonus von einmalig bis zu 500 Euro gilt allerdings nicht für Hauswirtschafter*innen, HWL/HBL oder Meisterinnen sondern für:
– Fachhauswirtschafter/innen,
– Dorfhelfer/innen und
– Personen mit abgeschlossener Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft (§ 43b SGB XI), die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik pflegerisch tätig sind.
Laut Bayerischem Rundfunk soll die Hauswirtschaft in der Altenpflege dann auch nachträglich nicht wie in allen anderen 15 Bundesländern berücksichtigt werden. „Das bayerische Kabinett hat bereits am 7. April als Zeichen der Anerkennung des außergewöhnlichen Engagements den bayerischen Bonus in Höhe von bis zu 500 Euro beschlossen. Eine weitere Beteiligung am Bundes-Bonus ist deshalb nicht vorgesehen“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber dem BR. Das wäre eine bittere Entscheidung für die Hauswirtschaft in Bayern, die natürlich trotzdem den Bundesbonus erhält, nur eben nicht zusätzlich noch den vom Bundesland Bayern.

Und noch etwas:

Ursprünglich war in der Gesetzesvorlage vorgesehen, dass die Erstbelehrung nun in den Einrichtungen selbst vorgenommen werden darf anstatt im Gesundheitsamt, doch dieser Passus wurde vom Bundesrat abgelehnt und ist damit nicht Teil des Gesetzes geworden.


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Formular ausfüllen, Dienstausweis hochladen und Gutschein erhalten (Quelle: Saubere Sache)
www.aral-supercard.de

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