Header-rhw-management

Bundesrat beschließt die VorlLMIEV zur Allergenkennzeichnung!

von | Nov. 18, 2014 | Neu, Wissen-Verpflegung

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 eine vorläufige Verordnung zur Allergenkennzeichnung beschlossen, die „VorlLMIEV“.

Im Juli 2014 erschien ja bereits ein erster, deutlich ausführlicherer Entwurf unter dem Namen LMIDV, den wir in rhw management 9/2014 näher vorgestellt haben.

Aus diesem Entwurf des Sommers sind nun unter anderem folgende Aspekte gestrichen bzw. vereinfacht worden, die vom Bundesrat in der Verordnung VorlLMIEV* mehrheitlich beschlossen wurden:

Bildzeichen müssen den Überwachungsbehörden nicht mehr zwei Monate vorher gemeldet werden und zur Freigabe zugesandt werden. Zu Bildzeichen wird im neuen Entwurf gar nichts mehr gesagt, außer, dass sie bei Verbrauchern in keiner Weise den Blick ablenken, die Angaben verdecken oder diese undeutlich machen dürfen.


Die bisherige, ausnahmsweise erlaubte mündliche Kennzeichnung für den Anlass „mit abweichender Rezeptur handwerklich hergestellt“ wurde gestrichen. Die mündliche Kennzeichnung wird ausgeweitet und komplett neu geregelt (siehe unten).


Das Wort „enthält“ ist nicht mehr vorgeschrieben, Allergene können also auch in Klammern angegeben werden. Insbesondere für Speisekarten und Preisverzeichnisse werden vom Ministerium in § 2 (2) „leicht verständliche“ Fußnoten oder Endnoten empfohlen.


Bisher brauchten laut Sommer-Entwurf bereits in den Speisenamen enthaltene Allergene nicht noch mal gekennzeichnet werden (Beispiel Milchpudding). Das wurde im neuen Entwurf gestrichen. Vermuteter Hintergrund: Es führte ja spätestens beim Allergen „Fisch“ aufs Glatteis, denn nicht alle Fische sind den Gästen so bekannt wie Lachs oder Hering. Hier also lieber zusätzlich kennzeichnen.

——————————————————————

Mündliche Kennzeichnung: dreifach absichern

Die mündliche Kennzeichnung wurde im VorlLMIEV-Beschluss des Bundesrates weiter gefasst, muss dreifach und schriftlich abgesichert werden und soll hier deshalb direkt zitiert werden:

(3) Abweichend […] kann die […] Angabe auch durch mündliche Auskunft des Lebensmittelunternehmers oder eines über die Verwendung der betreffenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe hinreichend unterrichteten Mitarbeiters erfolgen, wenn

1. die in Absatz 1, zweiter Halbsatz, bezeichnete Angabe auf Nachfrage der Endverbraucher diesen unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels mitgeteilt wird,

2. eine schriftliche Dokumentation der bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe im Sinne des Absatzes 1, zweiter Halbsatz, vorliegt und

3. die schriftliche Dokumentation für die zuständige Behörde auch für den Endverbraucher auf Nachfrage leicht zugänglich ist.

——————————————————————

Bei allem gilt: Die Kennzeichnung muss gut lesbar, deutlich und gut sichtbar vor Kaufabschluss geschehen (das blieb im Sommer-Entwurf unklar, ein Kassenbon mit aufgedruckten Allergenen gilt also nicht!).

Mehr zum Thema und aktuelle Seminartermine unter Berücksichtigung der VorlLMIEV finden Sie hier und in der kommenden rhw-Ausgabe.

*Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln
(Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung – VorlLMIEV)

 

 

Weitere Beiträge

23. rhw-Hygieneforum 2025 – Jetzt anmelden!

23. rhw-Hygieneforum 2025 – Jetzt anmelden!

Am 22. Oktober 2025 findet das mittlerweile 23. rhw-Hygieneforum erneut als Online-Veranstaltung statt. Moderiert wird es von Robert Baumann, Chefredakteur von rhw management. Die Teilnehmenden erwartet ein spannender Tag voller...

mehr lesen
Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Immer wieder wünschen Sie sich, liebe rhw-Leserinnen, Erweiterungen oder die Originaltabellen aus den rhw-Artikeln. Diesem Wunsch kommen wir nun nach mit unserem "rhw-Werkzeugkoffer". Im rhw-Werkzeugkoffer befinden sich...

mehr lesen
Gerät Nachhaltigkeit ins Hintertreffen?

Gerät Nachhaltigkeit ins Hintertreffen?

In den aktuellen Zeiten der Krise (n) hat das Thema Nachhaltigkeit bei uns in der Einrichtung immer wieder das Nachsehen, vor allem wenn es Geld kostet. Die Leute sind oft mir ihren eigenen Problemen beschäftigt. Wie kann man es...

mehr lesen
Meisterinnen der Hauswirtschaft aus Niedersachen

Meisterinnen der Hauswirtschaft aus Niedersachen

Zwei bis drei Jahre lang haben sie gearbeitet, gelernt, organisiert, analysiert – und dabei Beruf, Familie und Fortbildung miteinander in Einklang gebracht. Jetzt halten sie den verdienten Lohn in den Händen. 20 Meisterinnen und...

mehr lesen
Messe Pro Care in Hannover 2026

Messe Pro Care in Hannover 2026

Wenn sich am 10. und 11. Februar 2026 auf dem Messegelände in Hannover wieder alles um die Zukunft der Pflege dreht, steht fest: Die Messe Pro Care ist gekommen, um zu bleiben. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr...

mehr lesen
Jobcrafting in der Hauswirtschaft

Jobcrafting in der Hauswirtschaft

In der Hauswirtschaft in sozialen Einrichtungen läuft der Betrieb wie ein Uhrwerk: Essen muss pünktlich serviert, Wäsche hygienisch versorgt und Räume gepflegt sein. Routinen sind fest etabliert. Die Arbeit kann sich monoton...

mehr lesen