Hohe Außentemperaturen stellen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen regelmäßig vor Herausforderungen. Während Patienten unter der Hitze körperlich leiden können, erschweren hohe Raumtemperaturen auch die Arbeit des medizinischen Personals. Das Hygienedokument „Informationen zur Verwendung von Ventilatoren und Klimageräten in Patientenzimmern und Behandlungseinheiten“ der Limbach Gruppe beschreibt deshalb, wie Kühlgeräte sicher eingesetzt werden können, ohne die Hygiene zu gefährden.
Das Dokument weist darauf hin, dass hohe Temperaturen nicht nur den Kreislauf belasten, sondern auch mit einer erhöhten Rate nosokomialer Infektionen in Verbindung gebracht werden. Gleichzeitig kann eine angenehmere Raumtemperatur die Bereitschaft fördern, persönliche Schutzausrüstung konsequent zu tragen, und somit den Infektionsschutz unterstützen.
Ventilatoren im Krankenhaus in der Kritik
Besonders kritisch wird der Einsatz von Ventilatoren bewertet. Der erzeugte Luftstrom kann an Staub gebundene Mikroorganismen aufwirbeln sowie den Transport von Tröpfchen und Aerosolen begünstigen. Deshalb empfehlen die Autoren eine individuelle Risikobewertung vor dem Einsatz. Dabei sollten unter anderem Patientengruppe, Zimmerbelegung, Aufstellort und Reinigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Zudem wird empfohlen, eine verbindliche Verfahrensanweisung im Hygieneplan zu erstellen.
Nicht jeder Ventilator eignet sich gleichermaßen für den Einsatz in medizinischen Bereichen. Das Dokument rät ausdrücklich von Turm- und Deckenventilatoren ab, da diese nur schwer beziehungsweise gar nicht ausreichend gereinigt werden können und zudem starke Luftverwirbelungen verursachen. Stattdessen sollten möglichst leicht zu reinigende Modelle verwendet werden, deren Hersteller die Beständigkeit gegenüber Desinfektionsmitteln bestätigt haben.
Während bestimmter Tätigkeiten dürfen Ventilatoren im Krankenhaus grundsätzlich nicht betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Verbandwechsel, Blutentnahmen, sterile Eingriffe, das Richten von Medikamenten sowie die Körperpflege von Patienten. Während Mobilisation oder Physiotherapie können sie dagegen genutzt werden – allerdings darf der Luftstrom niemals direkt auf andere Patienten gerichtet sein. Ebenso empfiehlt das Hygienedokument, den Luftstrom grundsätzlich nicht unmittelbar auf Personen zu richten, um eine Auskühlung der Schleimhäute und damit eine mögliche Beeinträchtigung der lokalen Immunabwehr zu vermeiden.
Auch für Klimageräte gelten klare Vorgaben
Sind keine zentralen Klimaanlagen vorhanden, können dezentrale Geräte unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Voraussetzung sind eine fachgerechte Installation, regelmäßige Wartung sowie die Einhaltung der Anforderungen der VDI 6022 beziehungsweise DIN 1946-4. Wartungszyklen und Filterwechsel müssen dokumentiert werden, zudem ist trotz Klimabetrieb regelmäßig stoßzulüften.
In Räumen, in denen Patienten mit Covid-19 oder anderen luftübertragbaren Infektionskrankheiten behandelt werden, empfiehlt das Dokument dagegen, Klimageräte nicht zu betreiben. Stattdessen soll dort durch mehrfaches Stoßlüften pro Stunde ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt werden. Außerdem dürfen Luftströme niemals direkt auf Patienten gerichtet werden, und Kondenswasseransammlungen sind konsequent zu vermeiden.
Wie das Hygienedokument zusammenfasst, können Ventilatoren und Klimageräte einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz leisten. Entscheidend ist jedoch, dass ihr Einsatz immer auf einer hygienischen Risikobewertung basiert, klare Betriebsregeln eingehalten werden und Wartung sowie Reinigung konsequent erfolgen.
Zitat aus dem Hygienedokument: „Aus hygienischer Sicht ist der Einsatz von Ventilatoren und Klimageräten in Patienten- oder Behandlungsräumen kritisch zu betrachten, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen nach entsprechender Risikobewertung ermöglicht werden.“
Quelle: VZ Labor Dr. Limbach und Kollegen in Heidelberg
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