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NRW-Hygieneampel soll abgeschafft werden – das Nachfolgemodell steht fest

von rbaumann | Okt. 19, 2017 | aktuelle_artikel, Neu, Wissen-Hygiene

Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat das sogenannte Entfesselungspaket I beschlossen – insgesamt sollen 13 Gesetze von den Neuerungen betroffen sein und sollen nun unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ verändert werden.

Die von der Vorgängerregierung eingeführte Hygieneampel will der neue Landtag nun wieder komplett abschaffen. Ein neues Gesetz soll das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) aufheben. Nun ist geplant, dass vorbildliche Betriebe ausgezeichnet werden sollen. Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalens entschied nun die Abschaffung der Hygieneampel. Das neue „Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ soll die Gewerbetreibenden entlasten.

Nach dem „Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“ (KTG) – die sogenannte Hygieneampel – wären alle Lebensmittelbetriebe ab 2020 verpflichtet gewesen, die Kontroll-Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Form des Kontrollbarometers im Eingangsbereich bzw. auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Laut der neuen Landesregierung sei die Regelung unübersichtlich, kompliziert und der Zweck – beim Verbraucher für mehr Transparenz zu sorgen – werde nicht erreicht. Die neue Landesregierung setzt deshalb auf eine Positivdarstellung.

In Zusammenarbeit mit Ihrer Fachzeitschrift rhw management bieten wir aktuell zwei Seminartermine an, wo Sie sich über aktuelle Entwicklungen weiter informieren können und eine systematische Küchenhygiene mit dem Hilfsmittel Hygienebarometer erarbeiten können.

7.12.2017 in Dortmund

8.12.2017 in Hannover

Im Seminar erfahren Sie das Wichtigste zur Prüfsystematik der Kontrollbehörden, unter anderem:

– welche Ergebnisse wie und wo veröffentlicht werden müssen

– welche Kontrollpunkte besonders relevant sind

– auf welche Details die Kontrolleure achten werden

– welche Fristen und Gebührenordnungen bestehen

– wie Sie mit den Ergebnissen der Kontrollen umgehen können und müssen

– wie Sie durch eine gute Hygienepraxis die Kontrollhäufigkeit in Ihrem Betrieb verringern können

– wie andere Bundesländer mit dem Thema umgehen.

Mehr zum Thema lesen Sie in rhw management 11/2017 und erfahren sie im Vortrag von Bernd Stumm auf dem 15. rhw-Hygieneforum am Donnerstag, den 9. November 2017, im HCC Hannover.

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