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Neues zum Hygiene-Kontrollbarometer in NRW ab 2017

von | Nov. 27, 2016 | aktuelle_artikel, Neu, Wissen-Hygiene, Wissen-Verpflegung

Ab Januar 2017 soll ein neues Transparenz-System für die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen den Verbraucherschutz stärken. Der bisherige Testlauf für das Hygiene-Barometer in NRW wurde am 14. Dezember 2016 gerichtlich gestoppt, doch soll das Barometer im Frühjahr 2017 trotzdem kommen, so Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne).

„Andere Länder, wie etwa Dänemark, machen uns vor, wie diese Zahlen gesenkt werden können – mit mehr Transparenz. Wir stärken damit den Verbraucherschutz und führen ein System ein, durch das sich die guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des neuen Systems im Herbst 2016 in Düsseldorf. Anfang 2017 wird über das Landesgesetz im Landtag abgestimmt. Hierbei wird eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt, in der die Betriebe selbst aussuchen können, ob sie die erhaltenen Ergebnisse des Kontrollbarometers veröffentlichen möchten.

Hygieneampel im Pilotversuch schon getestet

Nach dem Pilotversuch in Bielefeld und Duisburg will die Landesregierung das Transparenzsystem (Kontrollbarometer/„Hygiene-Ampel“) mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten, in denen die Ergebnisse bereits freiwillig ausgehängt werden können, in ganz Nordrhein-Westfalen bei rund 150.000 Betrieben verpflichtend einführen. Die vom Gerichtsbeschluss erwähnten Mängel – siehe auch Bericht – müssen hierzu aber abgestellt werden im geplanten LAndesgsetz. Nach der Übergangsfrist sollen Verbraucherinnen und Verbraucher an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand des neuen Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Nicht nur die Betriebe sind beteiligt, die Lebensmittel an die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt abgeben.
Firmen, die keinen direkten Kunden-Kontakt haben, wie etwa Lebensmittelhersteller- oder Weiterverarbeiter-Betriebe, werden ihr Kontrollergebnis auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Risikopunkte bestimmen Ampel-Einstufung

Eine Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz unter Federführung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf ausgearbeitet. Bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Das Transparenz-System in Form der Ampel-Farben erkläre sich selbst, betonte der Minister, und es könne ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden, denn die Ergebnisse lägen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune bereits vor „Wir schaffen mit einem minimalen Zusatzaufwand ein Maximum an Nutzen“, behauptet Minister Remmel. Der Aushang muss leicht erfassbar und selbst erklärend sein (Motto: „Sehen – Verstehen – Rein- oder Vorbeigehen!“).
Deshalb ist er auf die zusammengefassten Ergebnisse reduziert. Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Interesse die Möglichkeit, zusätzliche Informationen bei dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt einzuholen.

Die Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:
Grün = Null bis 36 Punkte – „Anforderungen erfüllt“
(keine oder wenige geringfügige Mängel),
Gelb = 37 bis 54 Punkte – „Anforderungen teilweise erfüllt“
(mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“
(mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Durch die Darstellung der Ergebnisse der zurückliegenden drei Kontrollen (ggf. einschließlich erfolgter zusätzlicher Kontrollen) zusätzlich zum aktuellen Kontrollergebnis ergibt sich eine repräsentative Beurteilung des Betriebes. Der Verbraucher kann direkt erkennen, ob er es mit einem stabilen, verlässlichen Betrieb zu tun hat oder mit einem eher problematischen Betrieb mit wechselhaften Ergebnissen.

Red/RoB

Mehr zum Thema lesen Sie in rhw mangement 12/2016 und einen Kommentar zu Gerichtsurteil in rhw management 1/2_2017

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