Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt eindringlich vor den möglichen Folgen des laufenden Biozid-Verfahrens der Europäischen Union, das Ethanol als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln faktisch verbieten könnte.
„Ein solches Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz in Deutschland und würde die Patientenversorgung massiv gefährden“, betont Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Ethanol gehört seit Jahrzehnten zu den wirksamsten und bestverträglichen Desinfektionsmitteln und ist insbesondere in Krankenhäusern unverzichtbar für eine sichere Hygiene.
Besonders kritisch sei die Situation im Falle hochinfektiöser Viruserkrankungen wie Polio oder anderer gefährlicher Erreger. Der Wegfall von Ethanol-basierten Desinfektionsmitteln könnte die Bekämpfung solcher Krankheiten erheblich erschweren. Auch während der Corona-Pandemie hätte ein fehlender Zugang zu Ethanol die Infektionsschutzmaßnahmen stark beeinträchtigt.
Studien zu oraler Aufnahme und Praxis
Kritik übt die DKG insbesondere an der geplanten Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz (krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch). Diese Bewertung basiere ausschließlich auf Studien zur oralen Aufnahme. In der praktischen Anwendung als Desinfektionsmittel sei eine orale Aufnahme jedoch ausgeschlossen, da der Alkohol vergällt und somit ungenießbar ist.
Bereits seit 2024 haben sich die DKG und zahlreiche Gesundheitsverbände an die zuständigen EU-Institutionen sowie an die Bundesregierung gewandt, um auf die drohende Gefahr hinzuweisen.
Und es scheint sich etwas zu bewegen: Der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Biozidprodukte (BPC) hat die Entscheidung zur Ethanol-Einstufung vertagt. Der Ausschuss beabsichtigt, seine Stellungnahme im Laufe des Jahres und nicht vor Mai 2026 zu verabschieden.
Foto: Pixabay
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