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Neue CLP-Verordnung: Veränderungen ja, Panik nein!

von | Mai 21, 2015 | Neu, Wissen-Reinigung

Ab Juni 2015 gilt auch in Deutschland die neue CLP-Verordnung (siehe auch rhw 5/2015). Produkte, die Chemie enthalten, werden damit erstmals nach globalen und nicht mehr nur europaweiten Kriterien kennzeichnungspflichtig. Dies betrifft somit auch Reinigungs- und Pflegemittel bei der Herstellung, Lagerung und Anwendung.

Weil alle Gemische und Stoffe neu und nach deutlich strengeren Vorgaben bewertet werden müssen, wird es bei einigen Produkten zu einer Verschärfung der Einstufungen kommen – jedoch bleiben auch zukünftig viele Produkte kennzeichnungsfrei!

CLP kurz erklärt:

 

CLP ist ein Akronym für Classification, Labelling and Packaging.

  • Die neue CLP-Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Rohstoffen und Gemischen basiert auf dem weltweit einheitlichen Chemie-Kennzeichnungssystem GHS (Global Harmonised System).
  • CLP muss von den Chemieherstellern bis 1. Juni 2015 umgesetzt werden, noch nicht nach CLP deklarierte Ware darf noch abverkauft, jedoch nicht neu produziert werden.
  • Für Handel und Hersteller besteht eine zweijährige Übergangszeit bis zum 1. Juni 2016. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Lagerbestände aufgebraucht sein.
  • Die bisher orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue Piktogramme ersetzt. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern nach einer Neubewertung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Auch Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter müssen an die neue CLP-Kennzeichnung angepasst werden.
  • CLP-konform sind Produkte, die im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 2) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind.
  • Auf den Etiketten wird künftig von „Gemisch“ statt „Zubereitung“ gesprochen.
  • Die bisherigen R- und S-Sätze werden durch Hinweise, die auf die Gefahren (Hazard-Statements) und Sicherheit (Precautionary-Statement) hinweisen, ersetzt.
  • Ebenso neu sind Signalwörter wie „Achtung“ oder „Gefahr“, die die bisherigen Gefahrenbezeichnungen ersetzen.

 

Der Anbieter Werner & Mertz Professional hat bereits frühzeitig auf diese  Anforderungen reagiert und arbeitet seit mehreren Jahren an einem umfassenden Relaunch des Sortiments, der über die Umsetzung der CLP-Kennzeichnungspflicht hinausgeht. Auch wenn Dienstleister zwar aufgrund der Änderungen einmalig z. B. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen oder Schulungsunterlagen aktualisieren müssen, bewegt sich der Folgeaufwand auf bekanntem Niveau. „Viele Produkte die kennzeichnungsfrei waren, bleiben es auch; solche die eine Kennzeichnung hatten bekommen neue Symbole. Primär ist daher zu prüfen, welche der eingesetzten Produkte die Kennzeichnungsfreiheit verlieren werden und welche Maßnahmen sich hieraus bzw. aus einer möglichen verschärften Kennzeichnung ableiten“, so Markus Häfner, Leiter Technisches Marketing. Um Kunden frühzeitig einen entsprechenden Überblick zu verschaffen, stehen auf der neu gestalteten Homepage www.wmprof.com bereits viele CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter sowie eine Übersicht aller Produkte mit alter und neuer Kennzeichnung bereit (hierzu bitte im Bereich ‚downloads‘ anstelle Produkte ‚Broschüren‘ auswählen oder diesen Link in das Browserfenster kopieren:

http://wmprof.com/de/de/downloads_3/fs_fast_download.html

 

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