Welche Anforderungen gibt es für Kurse zum/zur Hygienebeauftragten? Je nach Anbieter variieren ja die Form, der Preis und die Dauer dieser Kurse stark.
Antwort von Dr. Dieter Bödeker
Hygienebeauftragte gibt es sowohl in Krankenhäusern als auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens (beispielsweise in Einrichtungen der Altenpflege). Die Hygieneverordnungen der Bundesländer fordern für „Hygienebeauftragte in Krankenhäusern“, dass diese staatlich anerkannte Fachkräfte sind, zum Beispiel Gesundheits- oder Krankenpfleger/innen, die entsprechende Zusatzausbildungen (in der Regel zwei Jahre) absolviert haben. Hinsichtlich der Voraussetzungen für „Hygienebeauftragte in Altenpflegeeinrichtungen“ oder vergleichbaren Einrichtungen bestehen keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben. (Die Hygieneverordnungen der Länder richten sich ja nicht an Einrichtungen der Altenpflege.)
In der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen (2005)“ findet sich der Begriff „Hygienebeauftragtes Personal“. Wörtlich steht dort Folgendes („Kann-Empfehlung“):
„Eine sachgerechte Umsetzung der hier gegebenen Empfehlungen ist in jeder Einrichtung am ehesten durch die Einsetzung eines Hygienebeauftragten mit entsprechender Fortbildung auf dem Gebiet der Infektionsprävention gewährleistet. Zur Orientierung über Inhalte einer solchen Fortbildung kann die entsprechende Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) dienen.“
Die Empfehlung „Hygienebeauftragtes Personal“ einzusetzen ist der Kategorie III zugeordnet (Kat III: „Maßnahmen über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist eine Empfehlung nicht möglich.“)
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat 2002 eine Qualitätssicherungsleitlinie „Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen“ herausgegeben, in der einige Voraussetzungen und Vorgaben für die Ausbildung aufgelistet sind. Unter anderem wird eine Ausbildungszeit von 200 bis 300 Stunden sowie ein zwei- bis vierwöchiges Praktikum vorgeschlagen. Gerade für kleinere Einrichtungen sind diese Vorgaben jedoch kaum zu bewältigen.
Die einwöchige Ausbildung der VNM-Akademie (rhw management) bietet eine sehr gute Grundlage, alle Aufgaben einer/s Hygienebeauftragten zum Beispiel in folgenden Einrichtungen wahrzunehmen: Altenpflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Mutter-Kind-Kurzentren, Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe, Wohnheime für Behinderte, Blinde oder Gehörlose, Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 und § 36 Infektionsschutzgesetz.
Aktuelle Termine für diese Weiterbildung
3. April 2017 bis 7. April 2017 (noch Restplätze verfügbar)
Weiterbildung zum/zur Hygienebeauftragten in München
25. September 2017 bis 29. September 2017
Weiterbildung zum/zur Hygienebeauftragten in Hannover
10. November 2017
Aufbaukurs für Hygienebeauftragte in Hannover
(direkt einen Tag nach dem 15. rhw-Hygieneforum am 9. November 2016, ebenfalls in Hannover)
Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe 3/2017:
Welche Richtlinien gelten bei Aufbewahrungsfristen?
Wie stellt man eine Personalbedarfsrechnung auf?
Nach welchem Zeitraum muss man Frischwurst entsorgen?
Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 3/2017