Uns beschäftigt das Thema Hautschutzplan – darf ich diesen selbst erstellen für den Bereich Hauswirtschaft und Wäscherei? Oder muss das eine externe Hygienefachkraft freigeben?
Antwort von Dr. Dieter Bödeker, Referent beim 24. rhw-Hygieneforum am 21. Oktober 2026
Sie können den Hautschutzplan in Ihrer Einrichtung selbst erstellen. Eine Freigabe durch eine externe Hygienefachkraft ist dafür nicht erforderlich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt umfangreiche und praxisnahe Hilfen zur Verfügung, mit denen Hautschutzpläne für unterschiedliche Arbeitsbereiche unkompliziert erstellt werden können.
Geben Sie hierzu einfach die Begriffe „BGW, Hautschutzplan“ in eine Suchmaschine ein. Dort finden Sie Hautschutz- und Händehygienepläne für insgesamt 26 Berufsgruppen. Der direkte Link ist leider sehr lang und daher unpraktisch zur Weitergabe. Die Vorlagen der BGW sind übersichtlich aufgebaut und können individuell an die jeweiligen Arbeitsabläufe in der Einrichtung angepasst werden.
Individuelle Anpassung der BGW-Vorlagen
In die von der BGW bereitgestellten Hautschutzpläne können die Bezeichnungen der tatsächlich in der Einrichtung verwendeten Produkte direkt eingetragen werden. Dadurch lassen sich die Unterlagen schnell und ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand anpassen. Nach dem Eintragen der jeweiligen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukte können die Pläne sofort ausgedruckt und in den entsprechenden Bereichen ausgehängt werden.
Die Nutzung der BGW-Vorlagen spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch dafür, dass Mitarbeitende klare und leicht verständliche Informationen zum richtigen Hautschutz erhalten. Gleichzeitig unterstützen die Pläne dabei, Hautbelastungen im Arbeitsalltag zu reduzieren und arbeitsbedingten Hauterkrankungen vorzubeugen.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 6/2026.
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