Erste Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes: In der Bundestags-Debatte um das PNOG kritisiert die Opposition fehlende Planungssicherheit für ambulante Dienste. Die Koalition stellt Nachbesserungen und Übergangsfristen in Aussicht – Betreuungsdienste der Hauswirtschaft bleiben verunsichert.
Am 5. November 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung von 9.00 bis 10.10 Uhr über das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beraten. Im Mittelpunkt der teilweise emotional geführten Debatte standen nicht nur die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung, sondern vor allem die möglichen Folgen der Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen.
Besonders kritisch bewerteten die Oppositionsfraktionen die fehlende Planungssicherheit für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Denn sollte das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, könnten sich für zahlreiche Anbieter erhebliche Veränderungen bei den Abrechnungsmöglichkeiten und der Erbringung von Alltagshilfen ergeben.
Für viele Unternehmen ist das ein ernstes Problem: Bei Kündigungsfristen von teilweise zwei Monaten müssen sie bereits jetzt Personalentscheidungen treffen, obwohl noch gar nicht feststeht, unter welchen Bedingungen sie ihre Leistungen im kommenden Jahr anbieten und abrechnen dürfen.
Simone Borchardt: Keine Parallelstrukturen und keine Abrisskanten
Deutlich positionierte sich Simone Borchardt von der CDU/CSU. Sie kündigte an, dass bei den Alltagshilfen und insbesondere beim Sozialraumbudget im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden müsse.
Nach ihrer Vorstellung sollen nicht ausschließlich neu entstehende oder speziell anerkannte Anbieter die entsprechenden Leistungen erbringen und abrechnen können. Vielmehr müssten auch die bereits bestehenden Strukturen berücksichtigt werden. Dazu gehören ausdrücklich ambulante Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie sowie private Träger.
Borchardt warnte vor unnötigen Parallelstrukturen. Es könne nicht sinnvoll sein, wenn künftig zunächst eine Pflegehelferin und anschließend eine separate Alltagshilfe zu einer pflegebedürftigen Person fahren müsse. Dafür fehle es nicht nur an Personal, sondern gerade im ländlichen Raum würden damit funktionierende Versorgungsstrukturen gefährdet.
Es dürfe ihrer Meinung nach "keine Abrisskanten" geben. Bestehende Anbieter müssten angemessene Übergangsfristen erhalten. Damit griff Borchardt einen der zentralen Kritikpunkte der ambulanten Betreuungsbranche auf.
SPD fordert flexible Lösungen und Schutz der Beschäftigten
Auch die SPD signalisierte Änderungsbereitschaft.
Dagmar Schmidt betonte, dass das neue Sozialraumbudget möglichst unbürokratisch und flexibel genutzt werden müsse. Pflegebedürftige sollten tatsächlich selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen.
Claudia Moll machte insbesondere auf die Sorgen der Beschäftigten aufmerksam. Sie verwies darauf, dass Pflegeunternehmen befürchten, bisherige Leistungen nicht mehr anbieten zu können, während Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze bangen. Gleichzeitig wüssten viele Pflegebedürftige noch nicht, wer sie ab Januar 2027 versorgen werde.
Auch sie forderte ausreichend Zeit für die Umstellung und den Erhalt der bestehenden Versorgungsstrukturen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Christos Pantazis, unterstrich ebenfalls, dass es zum 1. Januar 2027 keinen abrupten Bruch geben dürfe. Die Versorgung der betroffenen Menschen müsse sichergestellt bleiben.
Gesundheitsminister Linnemann: Keine harten Brüche zum Jahreswechsel
Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) verteidigte in der Bundestags-Debatte um das PNOG die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzes mit Blick auf die finanzielle Situation der Pflegeversicherung.
Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sei inzwischen auf mehr als sechs Millionen gestiegen. Ursprünglich habe man bei der Einführung der Pflegegrade mit lediglich 3,5 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2030 gerechnet.
Linnemann bezifferte das erwartete Defizit der sozialen Pflegeversicherung für 2027 auf rund acht Milliarden Euro. Ohne strukturelle Veränderungen drohe eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation.
Gleichzeitig machte er deutlich, dass es bei der Umstellung des Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege keine harten Brüche zum Jahresbeginn 2027 geben dürfe. Der Gesetzentwurf werde im parlamentarischen Verfahren nachgebessert. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen entgegen früheren Überlegungen erhalten bleiben.
Hendrik Streeck: Milliardenlücken bleiben bestehen
Wie ernst die finanzielle Situation tatsächlich ist, verdeutlichte auch der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Hendrik Streeck.
Er bezifferte das erwartete Defizit der Pflegeversicherung für 2027 auf rund acht Milliarden Euro und für 2028 auf 15,4 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung stehe bereits unter erheblichem finanziellem Druck. Streeck räumte dabei auch offen ein, dass die geplanten Einschnitte nicht als Verbesserungen dargestellt werden sollten. Damit wurde deutlich, dass die Reform trotz der angekündigten Nachbesserungen unter einem erheblichen Spardruck steht.
Mehr Bürokratie statt weniger?
Für die ambulanten Betreuungsdienste bleibt insbesondere die geplante Ausgestaltung des Sozialraumbudgets problematisch.
Sollten die bisherigen Anbieter ihre Leistungen künftig nicht mehr im gewohnten Rahmen abrechnen dürfen, könnten neue organisatorische und unternehmerische Strukturen notwendig werden. Unternehmen, die bislang ausschließlich Alltagshilfe und Alltagsbegleitung anbieten, müssten sich möglicherweise neu aufstellen oder zusätzliche Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das könnte ausgerechnet zu mehr Bürokratie führen – obwohl die Reform ausdrücklich eine Vereinfachung der Versorgungsstrukturen und weniger Verwaltungsaufwand zum Ziel hat.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen
Die erste Lesung hat gezeigt, dass es innerhalb der Koalition durchaus Bereitschaft gibt, den Gesetzentwurf zu verändern, auch vom Minister selbst. Insbesondere beim Sozialraumbudget, bei den Abrechnungsmöglichkeiten für bestehende Anbieter und bei den Übergangsregelungen besteht noch Klärungsbedarf.
Die angekündigten Nachbesserungen sind allerdings noch keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen. Entscheidend wird sein, welche Änderungen tatsächlich in den endgültigen Gesetzestext aufgenommen werden.
Die nächste wichtige Station ist die Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am 25. November. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sind nach derzeitigem Zeitplan für Freitag, den 11. Dezember vorgesehen.
Für die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste bleibt deshalb eine entscheidende Frage offen: Wie sollen sie ihre Unternehmen, ihre Beschäftigten und die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden auf den 1. Januar 2027 vorbereiten, solange die konkreten Rahmenbedingungen noch nicht feststehen?
Text: Robert Baumann
Foto: Robert Baumann (Bundestag, Besuch 2022)
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