Die Pflegereform PNOG** sorgt für Diskussionen: Während die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren will, fürchten Betroffene und Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen tiefe Einschnitte bei wichtigen Unterstützungsleistungen. Eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission erarbeitet derzeit Reformvorschläge, die bis Ende Januar 2027 vorliegen sollen.
** Regierungsentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) Bundesratsdrucksache 587/26 (neu) vom 9. Oktober 2026 ·
Entscheidend ist, ob die häusliche Pflege gestärkt wird oder die Entlastung im Alltag unter Druck gerät. Eine rhw-Leserin diskutierte auf Facebook mit uns, was wir gerne wiedergeben möchte:
PNOG: Kürzungen bedeuten Entlassungen bei Alltagsbegleitung
"Als Anbieterin in der Alltagsbegleitung sehe ich die geplanten Kürzungen des PNOG mit großer Sorge. Wenn Leistungen reduziert oder Budgets gekürzt werden, bedeutet das in der Praxis nicht einfach nur „ein paar Stunden weniger“.
Für viele Pflegebedürftige bedeutet es weniger Unterstützung im Haushalt, weniger Begleitung zu Arztterminen und beim Einkaufen, weniger soziale Kontakte und vor allem weniger verlässliche Entlastung im Alltag. Wenn aus 125 Euro monatlich künftig 131 Euro werden sollen, stellt sich die Frage, ob diese minimale Anpassung angesichts der steigenden Kosten überhaupt ausreicht. Und wenn Leistungen stattdessen gekürzt werden, ist das für Betroffene ein weiterer Rückschritt.
Gerade die regelmäßige Unterstützung ermöglicht es vielen Menschen, möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Fallen Betreuungsstunden weg, müssen Angehörige noch mehr auffangen – zusätzlich zu Beruf, eigener Familie und Pflege. Die Überlastung wird dadurch nicht kleiner, sondern größer.
Auch für kleine Anbieter haben solche Kürzungen massive Folgen. Touren und Arbeitszeiten lassen sich schlechter planen, Mitarbeitende können möglicherweise nicht mehr ausreichend beschäftigt werden und wirtschaftlich sinnvolle Einsätze werden insbesondere im ländlichen Raum immer schwieriger. Im schlimmsten Fall müssen kleine Dienste aufgeben. Damit gehen dringend benötigte Versorgungskapazitäten verloren. Gleichzeitig drohen Arbeitsplätze wegzufallen, wodurch weitere soziale und wirtschaftliche Kosten entstehen.
Wer an präventiver Unterstützung spart, riskiert höhere Folgekosten
Wer an präventiver Unterstützung spart, riskiert zudem höhere Folgekosten. Einsamkeit, Überlastung der Angehörigen und der Verlust einer funktionierenden häuslichen Versorgung können dazu führen, dass Menschen früher auf umfangreichere Pflegeleistungen angewiesen sind.
Eine Pflegereform sollte deshalb nicht dort sparen, wo vergleichsweise kleine Beträge viel Selbstständigkeit, Lebensqualität und Entlastung ermöglichen. Alltagsbegleitung ist keine Luxusleistung, sondern für viele Familien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Pflege zu Hause überhaupt funktioniert.
Natürlich müssen auch die Ausgaben kritisch geprüft werden. Doch dabei sollte genau hingesehen werden: Welche Menschen sind tatsächlich pflegebedürftig, und kommen die vorgesehenen Gelder wirklich dort an, wo sie gebraucht werden? Leistungen zur Unterstützung im Alltag müssen ihrem eigentlichen Zweck dienen und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Ich wünsche mir eine Politik, die nicht nur Zahlen und Budgets betrachtet, sondern die tatsächlichen Folgen ihrer Entscheidungen berücksichtigt. Pflegebedürftige Menschen, Angehörige, Beschäftigte und kleine regionale Anbieter dürfen nicht die Leidtragenden einer Reform sein, die am falschen Ende spart."
Anbieter und Verbände agieren mit der Politik
Susanne Binder vom Anbieter Tante Erna aus Regensburg mit 16 Angestellten ergänzt:
"Wir „kleinen“ Dienstleister bangen und sind verunsichert. Kunden und Angehörige wissen nicht, was sie davon halten sollen und haben Angst, nicht mehr wie gewohnt versorgt zu werden. Persönlich könnte ich weinen, wenn ich sehe, wie mein Unternehmen, mit Herzblut aufgebaut, „geopfert“ wird, ohne dass wir gehört und gesehen werden. Aber noch kämpfe ich."
Anmerkung der Redaktion: Susanne Binder wurde zum Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten der CSU eingeladen und hat ihre Sicht darstellen können.
Auch der Berufsverband Hauswirtschaft schreibt in einer Pressemittelung vom 18. Oktober 2026, dass folgende sechs Punkte beachtet werden sollen:
PNOG und Alltagsbegleitung: Forderungen und Korrekturen im Sinne der Hauswirtschaft
1. Pflegegrad 1 dauerhaft absichern
Frühe Unterstützung muss früh beginnen. Menschen mit Pflegegrad 1 brauchen weiterhin einen finanzierbaren Anspruch auf hauswirtschaftliche Unterstützung. Beratung allein ersetzt keine praktische Haushaltshilfe.
2. Ein Hauswirtschaftsbudget statt eines Sozialraumbudgets eröffnen
§ 45b SGB XI-E muss einen klaren Anspruch auf qualitätsgesicherte hauswirtschaftliche Leistungen gewährleisten. Niedrigschwellige Angebote und ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe sollen weiterhin ergänzend möglich sein, dürfen professionelle Leistungen aber nicht ersetzen.
3. Einen Bundesrahmen für professionelle Hauswirtschaft schaffen
Statt unterschiedlicher landesrechtlicher Anerkennungs- und Verfahrenswege braucht es bundesweit einheitliche Anforderungen an Qualifikation, Fachverantwortung, Qualität, Leistungsdefinition und Abrechnung. Die Abrechnung mit den Pflegekassen muss direkt, digital und einfach möglich sein.
4. Hauswirtschaftlichen Bedarf verbindlich erfassen
Hauswirtschaftliche Risiken und Ressourcen müssen in der Beratung und Versorgungsplanung systematisch erhoben werden. Hauswirtschaftliche Fachkräfte sind bei Bedarf einzubeziehen.
5. Wirkung und Einsparpotenzial empirisch untersuchen
Der Gesetzgeber muss untersuchen lassen, welchen Beitrag professionelle Hauswirtschaft zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit, zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Entwicklung der Pflege- und Sozialhilfekosten leisten kann.
6. Die Beteiligung der Profession verbindlich sichern
Hauswirtschaftliche Berufs- und Fachverbände müssen gesetzlich verbindliche Anhörungs- und Mitwirkungsrechte erhalten. Leistungserbringer und Fachkräfte aus der Praxis sind bei Qualitätsvorgaben, Anerkennungsverfahren und Evaluationen systematisch zu beteiligen. Auch die institutionelle Vertretung in den zuständigen Gremien muss abgesichert werden.
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Foto: Pixabay
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