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Frage des Monats August 2016 – Schutzkleidung beim Transport von Schmutzwäschesäcken?

von rbaumann | Aug. 15, 2016 | Expertenrat, Neu

Ist beim Befüllen der Gitterwagen mit Schmutzwäschesäcken auf den Stationen und beim Transport selbiger in die hauseigene Wäscherei vom Reinigungspersonal außer der üblichen Arbeitskleidung noch eine Schutzkleidung zu tragen?
Beim Suchen in den „Wäscheleitlinien“, der TRBA 250 und den „Rechtsvorschriften im Fokus der hauswirtschaftlichen Praxis“ konnte ich keine entsprechende Stelle finden.

Die Wäschesäcke fallen meines Wissens unter die Schutzstufe zwei. Allerdings steht in der TRBA 250 unter 5.7.6: „An die Abfallentsorgung und Wäscheaufbereitung sind aus infektionspräventiver Sicht im Vergleich zu anderen Abfällen im Gesundheitswesen keine speziellen Anforderungen zu stellen.“ Zumal die „infektiöse Wäsche“ ohnehin in farbigen Plastiksäcken transportiert wird.

Antwort von Sascha Kühnau

Wenn keine Kontamination der Arbeitskleidung droht, muss man auch keine Schutzkleidung tragen. Wenn dies jedoch beim Be- und Entladen nicht ausgeschlossen werden kann, sollte das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in der Gefahrenanalyse nach Biostoff VO die Gefahr einschätzen und dem Unternehmer geeignete Maßnahmen vorschlagen. Infektiöse Wäsche ist nach der Definition der BGR 500 „Wäsche von Seuchenstationen von Krankenhäusern“. Reinigen Sie solche Wäsche? Heimwäsche gilt immer als potenziell infektiös.

Sie können Ihre Frage an das rhw-Experten-Team per auf Facebook an uns senden („E-Mail senden“): www.facebook.com/rhwmanagement

Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe 7-8/2016:
Wie berechnet man das Waschen von Arbeitskleidung richtig?
Was ist bei der Anschaffung eines Dampfreinigers zu beachten?
Wer muss Deckenlampen reinigen? Reinigungskräfte oder Hausmeister?
Wie pflegt man Betonboden richtig?
Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 7-8/2016

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