Frage des Monats Mai 2025: Ich bin Hauswirtschaftsleitung in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen und seit Jahren treue Leserin der rhw management. Nach einer Umbauphase sind wir vergangenes Jahr im Sommer wieder in unser Stammhaus (35 Plätze) zurückgezogen. Leider konnte ich kaum Einfluss auf die Umbaumaßnahmen nehmen. Deshalb meine Frage: Dürfen im Raum, in dem der Fäkalienspüler steht, zusätzlich auch eine Waschmaschine und ein Trockner stehen? Die Situation löste viele Diskussionen bei uns aus. Im Moment wird das Thema noch umgangen (auch seitens der Heimaufsicht), da wir den Fäkalienspüler noch nicht im Einsatz haben. Gewaschen wird in unserer halbprofessionellen Maschine die Küchenwäsche, Einstecklaken, Stützstrümpfe und gelegentlich Bewohnerwäsche bei Bedarf. Die andere Wäsche geht außer Haus.
Leider lässt es die räumliche Situation nicht zu, dass Waschmaschine und/oder Trockner in einem anderen Raum aufgestellt werden. Waschmaschine zusammen mit Fäkalienspüler? Dürfen beide Maschinen in einem Raum gemeinsam stehen? Gibt es gesetzliche Vorgaben zum Standort des Fäkalienspülers? Dürfte er beispielsweise auch in einem Pflegebad installiert werden?
Antwort von Dr. Dieter Bödeker
Ein Fäkalienspüler, auch Steckbeckenspüler genannt, ist ein Gerät zur Reinigung und Desinfektion von Gegenständen, die mit menschlichen Ausscheidungen in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Steckbecken, Urinflaschen und Nierenschalen. Ein Raum, in dem eine Fäkalienspüle betrieben wird, ist ein Ort, der gemäß TRBA 250 der Schutzstufe 2 zugeordnet wird. Bestimmungsgemäß wird in einem solchen Raum mit Körperausscheidungen, also mit Biostoffen mit Infektionspotenzial, hantiert. Laut TRBA 250, 4.2.4 ist der Zugang zu der Schutzstufe 2 (hier Fäkalienspülraum) auf berechtigte Personen zu beschränken bzw. unberechtigten zu untersagen.
Ein Raum, in dem ein Fäkalienspüler betrieben wird, ist für das Aufstellen von Waschmaschine und Trockner aus hygienischer, aber auch aus ethischer Sicht absolut ungeeignet. Auf keinen Fall dürfen in einen solchen Raum die von Ihnen beschriebenen Wäschestücke (wie Küchenwäsche) gebracht und dort aufgearbeitet werden.
Waschmaschine zusammen mit Fäkalienspüler? Auch nicht im Pflegebad!
Wenn in Ihrer Einrichtung die räumliche Situation ein Aufstellen von Waschmaschine und Trockner nicht erlaubt, muss auch die von Ihnen genannte Wäsche zum Waschen außer Haus gegeben werden. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass auch das Waschen von Einstecklaken und Bewohnerwäsche sowie Küchenwäsche in einer einzigen Maschine (auch in getrennten Waschgängen) hygienisch nicht unbedenklich ist.
Das Aufstellen des Fäkalienspüler in einem Pflegebad sollte ebenfalls nicht in Betracht kommen, da mit dem Aufstellen eines solchen Gerätes das Pflegebad zu einem Raum der Schutzstufe 2 mit beschränkter Zugangsberechtigung werden würde und damit der Raum nicht mehr als Pflegebad genutzt werden darf.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 5/2025.
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Foto: Miele Professional
