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Verbände kritisieren PNOG

von rbaumann | Juni 17, 2026 | Neu

Die geplanten Regelungen des Pflege-Neuausrichtungs- und Organisationsgesetzes (PNOG) stoßen bei Fachverbänden auf deutliche Kritik. Verbände kritisieren das PNOG. Sowohl der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe (DVLAB), die dgh als auch der Berufsverband Hauswirtschaft warnen vor erheblichen negativen Auswirkungen auf die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

Nach Einschätzung des DVLAB führt das geplante Gesetz trotz neuer Bezeichnungen wie „Überbrückungsbudget“ oder „Entlastungsbudget“ nicht zu Verbesserungen, sondern zu spürbaren Leistungseinschränkungen. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Neugestaltung der Verhinderungspflege, die faktisch abgeschafft werde. Zudem soll der bisherige Zuschuss für Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich für Verbrauchs- und Gebrauchsartikel entfallen. Auch die vorgesehene Regelung, wonach Pflegebedürftige bei einer erstmaligen Einstufung ihres Pflegebedarfs in den ersten drei Monaten nur die Hälfte der ihnen zustehenden Leistungen erhalten, stößt auf Ablehnung.

Besondere Sorge bereitet dem DVLAB die geplante Absenkung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige von bislang 100 auf 75 Prozent. Da häusliche Pflege weiterhin überwiegend von Frauen geleistet werde, treffe diese Maßnahme insbesondere sie. Gleichzeitig sende die Kürzung ein problematisches Signal hinsichtlich der gesellschaftlichen Anerkennung von Care-Arbeit und stehe im Widerspruch zum politischen Ziel, die häusliche Pflege zu stärken.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender Personalengpässe in der professionellen Pflege sehen die Kritiker im PNOG einen falschen Ansatz. Statt eines Gesetzes mit weitreichenden Kürzungen wäre aus ihrer Sicht eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung erforderlich gewesen.

dgh appelliert daher nachdrücklich, die ambulante Hauswirtschaft ab Pflegegrad 1 aufzunehmen

Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung – kurz: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – den geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegestufe 1. Zudem verweist die dgh auf die Notwendigkeit der ambulanten hauswirtschaftlichen Versorgung, als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge.

„Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt einmal mehr, wie wenig die Leistung der Alltagsversorgung wahrgenommen wird. Der geplante Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 wird das Gegenteil dessen bewirken, was erreicht werden soll“, warnt Prof.in i. R. Dr. Angelika Sennlaub, Vorstandsvorsitzende der dgh.

Denn: Statt einer Stärkung der Prävention für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, ist eine Schwächung zu erwarten. Pflegende Angehörige werden weniger Rentenpunkte für ihre Leistung erhalten, betroffene Pflegebedürftige werden stärker auf illegale Beschäftigungsverhältnisse ausweichen und sich letztlich noch früher für die teuerste Variante überhaupt – den Umzug in ein Pflegeheim – entscheiden müssen.      

Fakt ist: Bereits lange Zeit bevor der Bedarf an körperlicher Pflege oder der Wunsch nach einer Notrufzentrale einsetzt, wird hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Mit ihr können Alltagsanforderungen – wie z. B. das Einkaufen, Kochen und Reinigen – bewältigt und ein Heimaufenthalt verzögert oder gar vermieden werden.

Ein „Versorgungsnetzwerk“, das verschiedene Hilfen miteinander verzahnt und bei dem – ähnlich wie beim Pflegebedarf – auch im hauswirtschaftlichen Bereich ausgebildete Fachkräfte zum Einsatz kommen, schafft zudem nicht nur eine hohe Versorgungssicherheit, sondern ermöglicht Betroffenen auch ein längeres, selbstbestimmtes Leben. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz zu Ehrenamtlichen oder Nachbarinnen und Nachbarn – ausgebildete hauswirtschaftliche Fachkräfte Gesundheitsgefährdungen auf beiden Seiten rechtzeitig er­kennen und damit vermeiden können. Dies gilt für Fragen der hauswirtschaftlichen Betreu­ung ebenso, wie für Aspekte der Hygiene oder Biografieorientierung.

Die dgh appelliert daher nachdrücklich, die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge zu stärken und ab Pflegegrad 1 aufzunehmen. 

Verbände kritisieren PNOG: das fordert der Berufsverband

Auch der Berufsverband Hauswirtschaft e. V. (Foto) warnt vor den Folgen der geplanten Maßnahmen des PNOG. Hauswirtschaftliche Leistungen seien keine nachrangigen Unterstützungsangebote oder bloße Haushaltshilfen, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer präventiven, stabilisierenden und menschenwürdigen Versorgung. Insbesondere die vorgesehenen Refinanzierungsmaßnahmen könnten niedrigschwellige Entlastungsangebote einschränken, verzögern oder faktisch erschweren.

Der Verband sieht darin einen fachlichen Widerspruch: Während der Gesetzentwurf die Prävention stärken wolle, werde ausgerechnet in den Bereichen eingespart, in denen präventive Unterstützung im Alltag wirksam sei. Gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit und in der Aufbauphase neuer Pflegearrangements seien hauswirtschaftliche Leistungen entscheidend für die Stabilität der häuslichen Versorgung. Leistungskürzungen oder Verzögerungen könnten zu einer höheren Belastung von Angehörigen, instabilen Versorgungssituationen und langfristig steigenden Folgekosten führen.

Der Berufsverband Hauswirtschaft appelliert daher, die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung nicht zulasten hauswirtschaftlicher Unterstützungsleistungen umzusetzen. Kurzfristige Einsparungen dürften nicht dazu führen, dass tragende Versorgungsstrukturen im Alltag geschwächt werden.

Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert daher folgendes:

  1. Professionelle Hauswirtschaft muss im Gesetz beziehungsweise in der Gesetzesbegründung im SGB XI ausdrücklich als präventionsrelevanter und versorgungsstabilisierender Leistungsbereich benannt werden.
  2. Niedrigschwellige Entlastungsleistungen dürfen gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit und in der Startphase neuer Pflegearrangements nicht geschwächt werden.
  3. Hauswirtschaftliche Leistungen müssen in den neuen Budgets ausdrücklich, niedrigschwellig und flächendeckend nutzbar bleiben.
  4. Digitalisierungs- und Innovationsförderung muss hauswirtschaftliche Prozesse verbindlich einschließen.
  5. Hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte sind bei der weiteren Ausgestaltung von Richtlinien, Empfehlungen, Modellvorhaben und Umsetzungsprozessen einzubeziehen.
  6. Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Das ist unbestritten. Aber eine
    Reform, die Prävention stärken will, darf alltagsnahe Unterstützung nicht schwächen. Wer
    häusliche Pflege stabilisieren will, muss professionelle Hauswirtschaft stärken – nicht sie im
    Gesetzestext mitmeinen und in der Umsetzung dem Zufall überlassen.

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