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Schutzkleidung in der Hauswirtschaft: Frage des Monats 8/25

von rbaumann | Juli 30, 2025 | Neu

Was ist Schutzkleidung in der Hauswirtschaft? Unsere Küchenleitung möchte Arbeitshosen, die bei 60 Grad Celsius waschbar sind, und rutschhemmende/feste Arbeitsschuhe. In der Reinigung hätten wir das gegebenenfalls auch gerne, Arbeitsshirts werden bereits vom Arbeitgeber gestellt. Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Muss der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen bzw. die Kosten übernehmen?

Antwort von Sascha Kühnau

Da haben Sie eine schöne, spannende Frage, auf die ich gern eingehe. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) erstellen lassen. Aus dieser leitet die Fachkraft für Arbeitssicherheit Maßnahmenvorschläge ab. Der Arbeitgeber entscheidet dann, welche Maßnahmen er wie umsetzt. Für alle Folgen seiner Entscheidungen ist und bleibt er somit verantwortlich. Wenn ich beispielsweise eine Verbrühungsgefahr im Beinbereich beim Kochen auf Hockerkochern oder Herden in großen Töpfen feststelle, kann eine weite Arbeitsschutzhose vorgeschrieben werden. Wird eine Rutschgefahr durch Lebensmittel oder Nässe auf dem Boden festgestellt, kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzschuhe mit rutschfester Sohle vorschlagen, die dann vom Arbeitgeber festgelegt werden.

Gleiches gilt im Raumpflege- und Wäschereibereich. Dies basiert auf den grundlegenden Pflichten eines Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber Schutzkleidung mit genau beschriebenen Schutzeigenschaften vorschreibt, muss er diese auch zur Verfügung stellen. Die Beschaffung kann er selbst umsetzen oder in die Hände seiner erfahrenen Mitarbeitenden legen (er muss sie dann aber finanzieren). So können beispielsweise Arbeitsschutzschuhe mit oder ohne Stahlkappe, rutschfester Sohle, Fersenhalt und wasserdichtem Obermaterial vorgeschrieben und unterwiesen werden.

Nun kann der Arbeitgeber den Einkauf selbst vornehmen oder die Eigenschaften vorgeben (gegebenenfalls auch mögliche Anbieter und den akzeptablen Höchstpreis) und die Mitarbeitenden den Neu- und Ersatzkauf erledigen lassen. Es hängt also von der Gefährdungsbeurteilung ab, welche „Schutzkleidung“ gestellt werden muss. Wenn nur „Arbeitskleidung“ vorgeschrieben wird, dann besteht die Gefährdung entweder wenig, ist anderweitig gesenkt oder tolerierbar. Beispielsweise ist eine Verbrühungsgefahr im Beinbereich beim Kochen in Kessel und Kombidämpfer sehr unwahrscheinlich. Deshalb würde ich als Arbeitgeber nur eine problemlos waschbare Arbeitshose als „Arbeitskleidung“ vorschreiben. Diese muss der Arbeitnehmer dann selbst beschaffen, tragen und finanzieren.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 7-8/2025.

Foto: Blanco

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