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Weniger psychische Belastungen, besseres Miteinander

Ein trauriger Fakt: Psychische Belastungen verursachen neben Atemwegsleiden und Skeletterkrankungen die meisten Fehlzeiten in der Arbeitswelt. Eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz kann viel bewirken – und zu einem gesünderen Team und einem besseren Miteinander beitragen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Damit sind regelmäßige Begutachtungen von allen möglicherweise auftretenden Gefährdungen gemeint. Eine wichtige Sache, zumal eine Entwicklung bedenklich stimmt: Arbeitsplatzbedingte psychische Belastungen steigen. Der vielbeklagte Mangel an Fachkräften verschlimmert dieses Problem. Daher ist es nicht nur aus gesetzlicher Vorschrift wichtig, die Gefährdungen im Betrieb frühzeitig zu erkennen und ihnen gegenzusteuern, sondern immer mehr muss auf eine gute Resilienz geachtet werden.

Viele Podologen scheuen die vermeintlich hohen Ausgaben einer regelmäßigen Überprüfung der psychischen Arbeitssicherheit, aber dies ist am falschen Platz gespart. Ein externer Auditor geht ohne Betriebsblindheit auf die Aufgabe zu. Zwar kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei Sachkunde die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen und dokumentieren, in der Praxis zeigt sich aber, dass neben den täglichen Aufgaben keine ausreichende Zeit besteht und dadurch weiterhin psychische Belastungen erheblich unterschätzt und leider gerne vernachlässigt werden. Dass dies fatale betriebliche Folgen haben kann, ist vielfach belegt.

Ein externer Auditor ist nicht betriebsblind

Ein externer Auditor wird auch im vertraulichen Gespräch mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin eher auf problematische Aspekte hinweisen, als dies der Mitarbeitende gegenüber dem Chef oder der Chefin offenbaren würde, weil Nachteile befürchtet werden, wenn man sich „in die Seele“ schauen lässt. Häufig sind es vermeintlich unwichtige Dinge, die von Menschen unterschiedlich bewertet werden – da sitzt ein Kollege im selben Raum, der stark schwitzt und dadurch einen starken Körpergeruch hat – die Kolleginnen und Kollegen trauen sich nicht, ihn darauf anzusprechen oder gar Vorgesetzte um Intervention zu bitten. Dadurch entsteht ein belastetes Miteinander und das kann im Extremfall dazu führen, dass gekündigt wird.


Der berufliche Schwerpunkt von Diplom-Psychologe Hans Steiner ist die Arbeitspsychologie. Er hat – auch in kleinen Unternehmen – erfolgreich Auditierungen durchgeführt. In der Oktober- und November-Ausgabe der Podologie beschreibt er, wie eine solche Auditierung abläuft.

Foto-Copyright: iridescentstreet/AdobeStock


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