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Plätzchenbacken an Schulen: kein Verbot!

Beim Plätzchenbacken an Schulen braucht es kein Verbot. Die dgh unterstützt dabei mit der „Leitlinie zur Guten Hygiene“.

Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) darauf hin, dass Weihnachtsbäckereien – wie das Plätzchenbacken an Schulen – gesellschaftlich wichtige, soziale Aktivitäten sind und diese ohne Gefährdung der Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden können.

Analog unterstützt die dgh zuständige Behörden, Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler und verweist in diesem Zusammenhang auf die Publikation „Feste sicher feiern – Leitlinie zur Guten Hygiene für Veranstalter“. Diese beinhaltet gesetzliche Grundlagen, praktische Hinweise und konkrete Checklisten für einen sicheren
Umgang mit Lebensmitteln.

Plätzchenbacken an Schulen: Ratgeber hilft

Die Leitlinie ist unter Leitung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAGHW), ein Beirat der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., erstellt und mit den zuständigen Lebensmittelkontrollbehörden auf Bundesebene abgestimmt worden.
Die Leitlinie sowie ein dazugehöriges Heft mit dem Titel „Feste sicher feiern – Leitfaden zur Guten Hygiene für ehrenamtliche Helfer“ sind kostenfrei über die Website der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) abrufbar.

Das könnte Sie auch interessieren: Eine kürzlich veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Zuckerkonsum in den ersten 1000 Tagen eines Kindes Auswirkungen hat. Während der Schwangerschaft und in den ersten beiden Lebensjahren hat Zucker einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit.


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