Für die Gastronomie (auch in sozialen Einrichtungen) gilt seit Jahresbeginn eine Mehrwegangebotspflicht. Doch nicht alle, sondern lediglich bestimmte Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff sind von den Vorgaben für Einweg-Produkte betroffen. Welche das sind und wie die Rechtslage dazu ist, das zeigt ein neuer Leitfaden, der Ende Juni 2023 erschienen ist.
In dem Leitfaden des Bundesverbandes Systemgastronomie werden Kriterien sind in der Anlage sowohl für Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen als auch für Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt übersichtsweise
dargestellt und erläutert.
Aufgrund der vielfach unklaren Vorgaben der Richtlinie (und in der Folge des Gesetzes) sowie den oftmals unzureichenden Leitlinien der Kommission ist die erforderliche Prüfung, ob eine bestimmte Lebensmittelverpackung unter die Vorgaben fällt, komplex.
Der neue Leitfaden zeigt auf, welche Aspekte bei der Prüfung zu berücksichtigen sind. Vielfach wird eine abschließende Klärung des Anwendungsbereichs der Vorgaben allerdings voraussichtlich den Gerichten überlassen bleiben.
Mehr dazu lesen Sie hier (mit Link zum Leitfaden, der kostenlos ist)