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Krankenhausreform und Hauswirtschaft

Eine gute Versorgung im Krankenhaus ist essenziell für den reibungslosen Betrieb, das Wohlbefinden und die Hygiene von Patienten und Mitarbeitern. Doch Obacht beim Thema „Krankenhausreform und Hauswirtschaft“! Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Krankenhausreform in Kraft, die den Rahmen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Krankenhäusern deutlich verändert.

Es herrscht gerade Unruhe in der Branche. Nach der Verabschiedung der Krankenhausreform durch den Bundestag hat nun Ende November 2024 auch der Bundesrat das entsprechende Gesetz gebilligt. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Krankenhausreform in Kraft, die den Rahmen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Krankenhäusern deutlich verändert.

Ein Kernpunkt der Reform ist es, das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen anzupassen. Damit sollen Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen. Stattdessen sollen sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. So steht es im Vorhaben und das ist sinnvoll.

Krankenhausreform und Hauswirtschaft: Eher versteckt, doch mit großer Bedeutung

Doch eher versteckt und mit großen Auswirkungen für die Hauswirtschaft werden offenkundig ab dem 1. Januar 2025 Servicekräfte nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert, berichtet der Berufsverband Hauswirtschaft e.V. „In der Konsequenz schulen viele Häuser ihre Servicekräfte nun zu Pflegehilfskräften um oder schieben Aufgaben der Speisenversorgung vermehrt wieder der Pflege zu“, berichtet René Rettig im Newsletter vom Berufsverband Hauswirtschaft e.V.

Was beobachten Sie dazu, wie bereiten Sie sich vor, betrifft es Sie auch? Der Berufsverband und der Deutsche Hauswirtschaftsrat beschäftigen sich aktuell mit diesem Thema. Das ist leider nun so gar kein ruhiger Jahresabschluss für die Mitarbeiter*innen in den Klinken. Tauschen Sie sich gerne mit uns auf Facebook dazu aus und unterstützen Sie sich mit unserer Vermittlung gegenseitig.

Wir halten Sie zu dem Thema auch online weiterhin auf dem Laufenden!

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 1-2/2020.

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