rhw-management-hauswirtschaft.9/2024

Frage des Monats 9/24: Kühlschrankpflicht?


Wissen Sie, ob ein Arbeitgeber einen Kühlschrak und/oder eine Mikrowelle für die Angestellten vorhalten muss, damit diese sich Essen zubereiten können, wenn es beispielsweise keine Kantine gibt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für eine Kühlschrankpflicht? Ich arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Ist es dann so, dass auch für diese Teilnehmer der Anspruch erfüllt werden muss?

Antwort von Sascha Kühnau zur Kühlschrankpflicht

Nein, der Arbeitgeber braucht aus gesetzlicher Sicht keinen Kühlschrank oder eine Mikrowelle für Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Lediglich im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können solche Regelungen enthalten sein. Anders ist es tatsächlich bei Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Da hängt es vom Versorgungsvertrag des Trägers mit den Kostenträgern ab, ob diesbezügliche Geräte vorgehalten werden müssen oder ob inklusive Mahlzeiten mit Betreuung angeboten werden. Hier sind die Leistungsparameter des Vertrages ausschlaggebend, auch bei einer Kühlschrankpflicht.

Sie können als Fachkraft für Hauswirtschaft ihr Fachwissen einbringen und darauf hinweisen, dass ohne Kühlschrank keine ordnungsgemäße Lagerung mitgebrachter Speisen erfolgen kann und ohne Mikrowelle keine fachgerechte Regenerierung. Es könnte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, wenn vor allem jetzt in der warmen Jahreszeit mitgebrachte Lebensmittel falsch bzw. unsachgemäß gelagert werden.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 9/2024.

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