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Expertenfrage: Neue Leichenkühlung

In unserer Klinik wurde eine neue Leichenkühlung eingebaut. Die Leichenwannen wurden bisher von der Hauswirtschaft gereinigt, dafür wurden die Wannen außerhalb der Leichenkühlung gelagert und aufbereitet.

Jetzt wird von den Mitarbeitenden des Reinigungsteams erwartet, dass diese die einzelnen Leichentüren öffnen, die leeren Wannen selbst herausholen und anschließend reinigen/desinfizieren und wieder in die Kühlung schieben. Dabei sehen sie regelmäßig die Verstorbenen, die in den Fächern liegen und haben Angst. Als Antwort der Vorsetzten kam: „Die sollen sich nicht so anstellen“. Was soll ich tun?

Antwort von Carola Reiner
Ihre Frage an den rhw-Expertenrat hat mich gedanklich zurückkehren lassen in meine Zeit als Hauswirtschaftsleitung in einem Krankenhaus. Bei vielen Mitarbeiter*innen unseres Reinigungsteams bestand dieselbe Angst, die Sie schildern und ich weiß von vielen Kolleginnen, mit denen ich mich darüber ausgetauscht habe, dass sie dies auch kennen.

Um eines gleich vorweg zu nehmen: die Reaktion der Vorgesetzten „sie sollen sich nicht so anstellen“ ist vollkommen daneben und wird das Problem nicht lösen. Denn diese Reaktion holt die Mitarbeitenden nicht da ab, wo sie stehen und das – und nur das – hilft in diesem Fall weiter.

Bei der Erarbeitung einer Lösung für Ihr Problem sind drei Aspekte zu berücksichtigen: der hygienische, der arbeitsrechtliche und der emotionale.

Hygieneargumente
Der hygienische Aspekt ist relativ leicht zu klären: Von einem verstorbenen Menschen gehen für die Reinigungskräfte bei ihrer Arbeit keine anderen Gefahren aus als von einem lebenden. Der Tod produziert keine neuen Mikroorganismen im oder am menschlichen Körper, „Leichengift“, das ein toter Mensch ausströmt, gibt es nicht, dies ist ein Irrglauben aus dem Mittelalter, der seit langem widerlegt ist und nur noch in unseren Köpfen herum spukt, weil wir uns in unserer Gesellschaft so wenig mit dem Tod und Verstorbenen auseinandersetzen.
War ein Verstorbener an einer Infektionskrankheit erkrankt, gilt dasselbe: Das Risiko einer Ansteckung, das vom Verstorbenen ausgeht ist dasselbe, das von dem lebenden Erkrankten ausgegangen ist. Für alle, die mit dem Verstorbenen, seiner Wäsche und seinem Umfeld umgehen, gilt daher, dass dieselben Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wie zu Lebzeiten des Menschen. Die Wanne, in der sich ein infizierter Verstorbener befindet, ist also nicht gefährlicher als das Bett, in dem der Infizierte zu Lebzeiten lag und die Wanne, in der sich ein nicht-Infizierter befindet, ist nicht gefährlicher als das Bett des nicht-Infizierten zu Lebzeiten. (…)

Die vollständige Antwort lesen Sie in rhw management 9/2021, die am 3. September 2021 erschienen ist.

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