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Frage des Monats April 24: Privates Waschen von Arbeitskleidung

Wir bekommen Arbeitskleidung (Schürze, Kopfbedeckung, Hose, T-Shirts und Schuhe) vom Arbeitgeber gestellt. Die Schürze und Kopfbedeckungen werden im Betrieb gewaschen. Die weiße Hose und weißen Shirt waschen wir selbst zu Hause und bezahlen das auch selbst. Jetzt heißt es, das Waschen muss nicht sein, es kann auch alte Kleidung getragen werden. Meine Frage zu Privatem Waschen von Arbeitskleidung: Ist es überhaupt zulässig, dass ich meine Hosen und Shirts mit nach Hause nehme und selbst wasche? Und wie oft sollte man seine Berufskleidung wechseln?

Antwort von Dr. Dieter Bödeker

Hinsichtlich der Kleidung, die in Bereichen getragen wird, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, gibt es eine Reihe Vorgaben und Empfehlungen. Als ein übergeordnetes Regelwerk ist hierbei der Anhang II Kapitel VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zu nennen.

Darin heißt es: „Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten; sie müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung und erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen.“

Grundsätzlich ist es im Interesse des Arbeitsgebers, dass die im Lebensmittelbereich getragene Arbeitskleidung hygienisch einwandfrei ist. Demzufolge hat der Arbeitsgeber dafür Sorge zu tragen, dass die gebrauchte Wäsche sachgerecht gewaschen wird. Denn wird die Wäsche dem Arbeitnehmer mit nach Hause gegeben, besteht genau dafür keine Gewähr. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer zudem NICHT an den Kosten für eine sachgerechte Reinigung beteiligen (siehe BAG-Urteil unten).

Privates Waschen von Arbeitskleidung: Diese drei Aspekte schaffen Klarheit

Drei weitere Aspekte sprechen ebenfalls dafür, dass der Arbeitgeber für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung aufkommen muss:

Erstens können Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nicht in Privatkleidung ausgeführt werden.

Zweitens kann Arbeitskleidung nicht privat genutzt werden.

Drittens hat die im Küchenbereich zu tragende Arbeitskleidung auch die Funktion einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA in Form von langärmeligen Kochjacken und Kochhosen). Sie dient also auch als Schutz vor heißen Flüssigkeitsspritzern oder heißen Oberflächen.

In der Regel sollte die im Lebensmittelbereich getragene Wäsche deshalb täglich gewechselt werden. Auch in der DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ heißt es, dass eine Wiederaufbereitung der Arbeitsbekleidung im Privathaushalt aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen ist. Zur Frage, wer für die Reinigung der Arbeitskleidung aufkommen muss, gibt es sogar ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 14.6.2016, Az.9 AZR 181/15). Ein Großteil der von mir oben genannten Gründe entstammt diesem Urteil.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 4/2024.

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Foto: Miele Professional

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