In unseren Anlagen verfügen wir derzeit nicht über berührungslose Armaturen, wie sie in den Vorgaben der TRBA 250 und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgesehen sind. Stattdessen sind in den meisten unserer Einrichtungen ausschließlich handbetätigte Armaturen installiert. Auch in unserem Rahmenhygieneplan haben wir berührungslose Armaturen als Vorgabe verankert. Bisher gab es jedoch keine Beanstandungen seitens der Gesundheitsämter. Ich möchte Sie daher um Ihre Einschätzung bitten: Sehen Sie eine Möglichkeit, diese Vorgaben im Rahmenhygieneplan anzupassen?
Antwort von Sascha Kühnau
Berührungslos bedeutet im hygienischen Sinne, dass ich die Armatur nicht mit der Handfläche bedienen muss. Dies ist bereits mit einer Einhebelmischarmatur (idealerweise mit leicht verlängertem Hebel) möglich. Hier können die Mitarbeiterinnen die Armatur gefahrlos mit dem Handrücken bedienen, so dass es zu keiner starken Kontamination der Armatur durch die Hände und zu keiner Rekontamination der Handfläche durch die Armatur kommen kann.
Berührungslose Armaturen: Dreharmaturen ersetzen
Lediglich die vor allem im Küchenbereich noch häufig anzutreffenden Dreharmaturen an Handwaschbecken sollten zeitnah ausgetauscht werden.
An Spül- oder Lebensmittelbecken, beispielsweise in der Vorbereitungs- oder Spülküche, sind Dreharmaturen nicht zu beanstanden. Denn dort wird wie in allen Küchenbereichen mit hygienisch einwandfreien, keimarmen Händen gearbeitet. Die Gesundheitsämter sind in Bezug auf diese Anforderung unterschiedlich sensibel und aufmerksam. Insofern muss und sollte der Rahmenhygieneplan inhaltlich nicht geändert, sondern gegebenenfalls um diese Erläuterung ergänzt werden.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 1-2/2020.
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Foto: Robert Baumann