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Ausbildung: Die neue Verordnung ist da!

von | Apr. 15, 2020 | Neu


Am 1. April 2020 wurde die neue Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter*in (HaWiAusbV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. August 2020 in Kraft.

Pünktlich vor dem Welttag der Hauswirtschaft hatten der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 19. März 2020 die neue Ausbildungsverordnung unterschrieben. Sie wurde am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat begrüßt die neue Ausbildungsverordnung. Die modernisierte Verordnung verdeutliche die vielfältigen Tätigkeitsfelder der Hauswirtschafter*in. Die Ausbildung der künftigen hauswirtschaftlichen Fachkräfte wurde an die veränderten betrieblichen Anforderungen und die gestiegenen Kund*innen- und Qualitätsansprüche angepasst.
„Deshalb sollte jetzt von dieser Ausbildungsverordnung ein klares Signal an alle sozialen Einrichtungen und hauswirtschaftlichen Unternehmen für die Schaffung zusätzlicher neuer
Ausbildungsplätze ausgehen“, fordert Sigried Boldajipour, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates.

Hauswirtschaftliche Betreuung aufgewertet
Neu sind jetzt beispielsweise die Schwerpunkte, die neue Prüfungsform des betrieblichen Auftrags und die Berufsbildpositionen „Personen anleiten“ und Digitalisierung. Als wesentliche
Neuerung begrüßt wird insbesondere, dass der Tätigkeitsbereich der hauswirtschaftlichen Betreuung aufgewertet wird und nun die gesamte Ausbildung durchzieht.
Die Berufsbildposition 12 „Im Team arbeiten und Personen anleiten“ gab es so zuvor nicht und berücksichtigt damit die neue Rolle des/der Hauswirtschafter*in in den Betrieben, wenn sie als Teamleitung für angelernte hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen Verantwortung übernimmt. Multiprofessionelle Teams werden unterstützt.
Die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind während der gesamten Ausbildung integrativ zu vermitteln.
Laut Verordnung sind es:
1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz sowie
5. Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.
Nachhaltiges und ethischen Handeln wurde direkt in den Berufsbildpositionen,
in denen es besonders darauf ankommt, hervorgehoben.
Hygienemaßnahmen durchzuführen ist eine „normale“ Berufsbildposition, betont Daniela Katz-Raible vom Ausschuss gegenüber rhw management. „Digitalisierung und Datenschutz ist integrativ zu vermitteln. Hygiene, Digitalisierung und Datenschutz sowie nachhaltiges und ethisches Handeln sind damit akzentuierte Ausbildungsinhalte.“

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