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Frage des Monats April 2025: Nicht gewerbliche Waschmaschinen

von | März 25, 2025 | Neu

Bei uns in der Kita geht es um den Einsatz von nicht gewerblichen Waschmaschinen in der Hauswirtschaft. Ich habe gehört, dass davon abgeraten wird aus hygienischen Gründen und, dass die Versicherung keine Schäden abdeckt, die durch solche Waschmaschinen entstehen. Könnten Sie mir in dieser Sache weiterhelfen? Vor allem auch, ob das für jede Einrichtung gilt oder ob es in Kitas weniger wichtig ist als beispielsweise in Altenheimen, in der Eingliederungshilfe oder im Krankenhaus?

Antwort von Carola Reiner

Ganz klar ist der Hygiene-Aspekt, hier insbesondere die Frage der Desinfektion nach RKI. Diese kann beim Ausbruch von hochansteckenden Infektionskrankheiten, wie beispielsweise dem Norovirus, seitens des zuständigen Gesundheitsamtes angeordnet werden. Eine Desinfektion sieht entweder ein Waschprogramm mit rein thermischer Desinfektion (90 Grad Celsius über 10 Minuten oder 85 Grad Celsius über 15 Minuten) oder eines mit chemothermischer Desinfektion vor.

Bei der thermischen Desinfektion muss die Waschmaschine die angegebene Temperatur über die angegebene Zeit konstant halten können, also ohne Unterbrechung.

Beim chemothermischen Verfahren muss die Temperatur (um die 60 Grad Celsius) und die Einwirkzeit des Desinfektionswaschmittels ausreichend lange sein, damit alles abgetötet wird, was abgetötet werden soll.

Der entscheidende Faktor ist also die Zeit, die – je nach Programm der Waschmaschine und je nach eingesetzter Chemie – natürlich je nach Produkt und Maschine variieren kann. Das RKI hat diese Produkt-Programm-Maschinen-Kombinationen, sofern sie von den Herstellern zur Prüfung angemeldet wurden, alle getestet und diejenigen, die für wirkungsvoll befunden wurden, wurden dann gelistet.

Nicht gewerbliche Waschmaschinen: Haltezeit ist der Knackpunkt

Und jetzt kommt die Technik ins Spiel: keine einzige Haushaltswaschmaschine ist technisch in der Lage, eine ausreichende Haltezeit für die Temperatur für die thermische Desinfektion zu gewährleisten. Ebenso wenig eine ausreichende Haltezeit für die Temperatur und das Einwirken des Desinfektionswaschmittels für die chemothermische Desinfektion. Soll heißen: eine Desinfektion nach RKI ist in einer Haushaltswaschmaschine nicht möglich.

Allerdings sollten Sie hier beachten: Ohne Anordnung des Gesundheitsamts müssen Sie auch keine RKI-Desinfektion vornehmen. Im Alltag ist dies nur in Krankenhäusern vorgeschrieben, aber nicht in Senioreneinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kitas etc.

Im Alltag reicht eine Desinfektion nach der Definition „Desinfektion heißt Keimreduzierung so weit, dass von der Fläche oder dem Gegenstand keine Gefahr einer Infektion mehr ausgeht“ vollkommen aus.

Und das schafft eine normale Haushaltswaschmaschine auch, weil sie einen Großteil der Keime wegspült und dem Rest die Nahrung (die Flecken) entzieht. Wenn Sie dann noch berücksichtigen, dass beim Trocknungsvorgang (egal, ob auf der Wäscheleine oder im Wäschetrockner) die für das Überleben von Bakterien notwendige Feuchtigkeit entzogen wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ausreichend Keime in der Wäsche bleiben, die wieder zu einer Infektion führen können, eher gering.

Vergleich erstellen lassen

Ich empfehle Ihnen daher, beim Thema nicht gewerbliche Waschmaschinen zunächst zu klären, wofür und wie häufig Ihre Waschmaschine zum Einsatz kommt. Und schließlich: lassen Sie sich Angebote für eine gewerbliche und eine nicht-gewerbliche Waschmaschine derselben Füllmenge machen und vergleichen Sie Preis, Lebensdauer, Energie- und Wasserverbrauch sowie Laufzeit.

Stellen Sie die Ergebnisse der Recherchen in Ihrer Einrichtung vor. So zeigen Sie, dass Sie nicht nur nach Hörensagen und Gefühl agieren, sondern unterschiedliche Alternativen betrachten und lösungsorientiert vorgehen. Damit steigt die Chance, dass Ihr Vorschlag angenommen wird.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 4/2025.

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