Wissen Sie welche Regelungen zu Spendern für Seife und Händedesinfektionsmittel man beim Neubau zu beachten hat? Es dreht sich darum, ob in jedem Bewohnerzimmer Spendervorrichtungen vorhanden sein müssen, wenn die Bewohner private Produkte verwenden und das Personal mit Kittelflaschen arbeitet. Alte Einrichtungen haben oft Bestandsschutz. Ich kenne die aus der TRBA 250, aber gibt es noch mehr Vorschriften dazu? Besteht in den neuen Zimmern eine Verpflichtung für einen vollständigen Handwaschplatz?
Antwort von Sascha Kühnau
In Bewohnerzimmern befinden wir uns in der häuslichen Umgebung der Bewohner:innen, denen der der Gestaltungsbereich obliegt. Die Hauswirtschaft erbringt ihre Dienstleistungen quasi in deren Wohnung. Deshalb sind Handwaschplätze nach TRBA 250 im Streitfalle dort rechtlich nicht durchsetzbar. In jedem Fall würden das Selbstbestimmungsrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung als Grundrechte eines jeden Bürgers dabei juristisch den Vorzug erhalten.
Die von Ihne skizzierte Handhabung mit Kittelflaschen oder Spenderflaschen am Pflegearbeits- oder Hauswirtschaftswagen sind deshalb gute und gängige Handhabungen.
Von der rechtlichen Seite abgesehen sollte jede Einrichtungen schauen, dass ein behagliches Wohnumfeld für die Bewohner:innen geschaffen wird, wo ein regelgerecht ausgestatteter Handwaschplatz deplatziert wäre. Hier ist die hauswirtschaftliche Fachlichkeit gefordert, eine pragmatische und kundenorientierte Lösung zu finden.
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