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Frage des Monats März 23 – Topfpflanzen auf dem Tisch

In unserer Einrichtung bereiten wir angehende Hauswirtschafter:innen auf die Externenprüfung nach § 45,2 BBiG vor. Es kommt immer wieder zu Diskussionen mit Kolleginnen/Prüferinnen und Teilnehmenden zum Thema „Tischdeko“ auf Esstischen im Speisesaalbereich. Konkret: Sind Topfpflanzen in Erde (ungiftige Arten an Grün- und Blühpflanzen oder Kräuter) auf Esstischen bzw. im Speisesaal auf der Anrichte aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht erlaubt? Und in wie weit sind Materialien aus der Natur für eine entsprechende Themendeko denkbar (Gräser/Moos/Rinde/Zäpfchen) etc.?

Antwort von Sascha Kühnau

Es ist hervorragend, dass Sie sich so intensiv um die kompetente Ausbildung unseres Berufsnachwuchs kümmern. In einem normalen Wohnumfeld wie im klassischen Privathaushalt haben sowohl Erdpflanzen als auch Dekorationselemente aus natürlichen Rohstoffen nur ein zu vernachlässigendes Gefährdungspotenzial.

Die in manchen Fachbüchern und anderen Publikationen oft angesprochene Belastung der Raumluft mit Erdsporen ist zwar gegeben. Doch werden Sie bei jedem herbstlichen Waldspaziergang ein Vielfaches an Erdsporen inhalieren. Und dieser Waldspaziergang gilt zu Recht als Gesundheitselixier. Selbst während der Mahlzeiten ist dies tolerierbar. (…hier fehlt ein Teil der Antwort…)

In folgenden Situationen ist von Erdpflanzen und sporenbelasteten Naturprodukten Abstand zu nehmen:

1. Bei der Lebensmittelverarbeitung in der Gemeinschaftsverpflegung. Denn diese ist zumeist verbunden mit längeren Lagerzeiten. Auf diese Weise können beispielsweise Schimmelsporen oder bakterielle Erdsporen über die Raumluftbewegung auf die Speisen gelangen und auf diesem Nährboden auskeimen und sich vermehren. Ist dann die Zeit bis zum Verzehr zu lang, kann es zu einer gesundheitsschädigenden Schimmel- oder Erregeranreicherung kommen.

In Wohngruppen der Eingliederungshilfe sind bei kompetentem Umgang mit Lebensmitteln diese zumeist abgedeckt und werden schnell verzehrt, so dass sich keine Risiken entwickeln können.

2. Wenn in dem Raum auch Wundverbände gewechselt werden, kann es zu einem Sporeneintrag in die kurzzeitig offene Wunde kommen, was eine Entzündung hervorrufen oder verstärken kann.

3. Wenn sich in dem Raum Menschen mit massiven Atemwegserkrankungen oder Asthmaerkrankungen aufhalten, die auf erhöhte Sporengehalte in der Raumluft symptomatisch (Atemnot) reagieren.

Aus diesen Gründen untersagen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter fachlich begründet regelmäßig die Nutzung von Erdpflanzen in Ausgabe- und Speisebereichen in der Gemeinschaftsgastronomie.

Wichtig ist zudem, dass Erdpflanzen oder natürlichen Dekorationsmittel nicht unmittelbar auf der Heizung stehen, da dies die Sporen- und Staubaufwirbelung stark erhöht. (…hier fehlt ein Teil der Antwort…)

In rhw management 3/2023 lesen Sie die gesamte Antwort und weitere Tipps des rhw-Expertenteams.

Foto: Pixabay

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