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Wer kontrolliert Waren aus dem Ausland?

Der Globalisierung ist es zu verdanken, dass wir heute Lebensmittel aus aller Welt in unsere Küchen bekommen. Allerdings hat der internationale Warentransfer mittlerweile einen solchen Umfang erreicht, dass eine lückenlose Kontrolle an den Staatsgrenzen bzw. EU-Außengrenzen nicht möglich ist. Wie ist die Lebensmittelsicherheit dennoch zu gewährleisten?

Der Frankfurter Flughafen ist das Eingangstor für Millionen von Frachtsendungen. So wurden hier beispielsweise im Jahr 2013 in knapp 13.600 Sendungen mehr als 16.000 Tonnen an Frischobst und -gemüse aus insgesamt 63 Herkunftsländern eingeführt.

Grundsätzlich gilt, dass Lebensmittel aus so genannten Drittstaaten die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Produkte aus der EU und Deutschland. Deshalb werden die Waren zahlreichen Eingangskontrollen unterzogen. Es gelten europaweite Höchstgehalte für Schadstoffe, die selbstverständlich auch bei Importware eingehalten werden müssen. Werden diese Höchstgehalte für bestimmte unerwünschte Stoffe überschritten, darf das Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht, sondern muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden. Einen neuralgischen Punkt stellen zum Beispiel die Aflatoxin-Höchstgehalte dar. Sie sind in bestimmten Lebensmitteln aus bestimmten Ländern häufig überschritten.

Amtliche Kontrollen: Vor allem bei Fleisch
Innerhalb der EU dürfen alle Waren frei gehandelt werden, sofern sie den europäischen Vorgaben und Verordnungen entsprechen. Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern gibt es zahlreiche Regelungen und amtliche Kontrollen.
Ziel des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP; seit 1989) sowie des Einfuhrüberwachungsplan (EÜP; seit 2004) für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist es, verbotene oder nicht zugelassene Stoffe zu entdecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Im Rahmen des EÜPs werden Sendungen unter anderem auch auf Keime, Parasiten, Histamin, Radioaktivität und Giftstoffe aus dem Meer untersucht.

Insbesondere Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier, Honig und lebende Tiere stehen im Fokus der EU-weiten Rückstandskontrollen. Dass das notwendig ist, zeigt sich immer wieder am Beispiel von getrockneten Algen, die vor allem in der asiatischen Küche verwendet werden. In ihnen werden oft vergleichsweise hohe Gehalte an Blei, Cadmium, Aluminium und Arsen gefunden. Auch bei manchen Getreideerzeugnissen werden nicht selten Kontaminationen mit Pilzgiften und Überschreitungen der Cadmium-Höchstgehalte festgestellt.

Deshalb werden bestimmte Lebensmittel und ihre Verarbeitungserzeugnisse verstärkten Kontrollen unterzogen und dürfen nur über bestimmte Zollstellen in die Europäische Union eingeführt werden. Die Liste dieser Lebensmittel, die aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken verstärkt kontrolliert werden sollen, wird vierteljährlich aktualisiert.

Stellt die Lebensmittelüberwachung in Deutschland fest, dass von einem Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder aus einem Drittland gesundheitliche Risiken ausgehen oder, dass es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kommt es zu einer „grenzüberschreitenden Beanstandung“.

Die entsprechende Beanstandung wird einschließlich aller Unterlagen (Laborergebnisse, Gutachten etc.) über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an die zuständigen Behörden im jeweiligen Herkunftsstaat des Lebensmittels weitergeleitet. Das BVL ist aber auch der Ansprechpartner, wenn deutsche Lebensmittel in anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern beanstandet werden.
Dorothea Kammerer

Mehr zum Thema lesen Sie in der rhw management-Ausgabe 9/2015

Foto: Arsel – Fotolia

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