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Wegfall der Maskenpflicht? Gemischte Gefühle im Gastgewerbe

von rbaumann | Apr. 4, 2022 | Neu

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, den bundesweiten Regelungen zu folgen und seit dem Wochenende nur noch den Corona-Basisschutz umzusetzen. In Hamburg sieht man es anders.

Demnach gilt in Bayern seit dem 2. April 2022 die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht im Pflegebereich und in Schulen.

In zwei anderen norddeutschen Bundesländern macht die jeweilige Landesregierung da nicht mit: Hamburg behält für mindestens einen Monat viele der etablierten Maßnahmen bei, und das bei einer deutlich geringeren Inzidenz als in Bayern. Es gehe in Hamburg darum, dass sich die ohnehin angespannte Lage beim Klinikpersonal nicht durch eine steigende Bettenauslastung verschlechtere. Die sicherste Maßnahme sei nun mal die Maskenpflicht in Innenräumen. Wieder möglich ohne 2G-Nachweis ist in Hamburg der Gastronomiebesuch. Nur für Tanzveranstaltungen gebe es weiter den 2G-plus-Nachweis. Ähnliches gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

In Bayern ist man sich der Verantwortung bewusst, zieht jedoch politisch andere Schlüsse. „In zwei leidvollen Jahren haben wir viel gelernt, wie wir mit dem Virus leben können. Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden, seiner Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gerecht zu werden“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, die sich zugleich sicher ist, dass Bayerns Gastgeber verantwortungsbewusst mit der neuen Situation umgehen werden: „Wir waren immer Teil der Lösung, unsere Betriebe waren nie Infektionstreiber und wir werden auch weiterhin unseren Gästen sichere Wohlfühlorte bieten.“

DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt: „Endlich wagen wir den Schritt zurück zu mehr Freiheit und Normalität. Mir ist bewusst, dass es auch Rückschritte geben kann, schließlich weiß niemand von uns, wie sich das Virus weiter verhalten wird. Doch wir haben gelernt damit umzugehen und auf neue Situationen schnell zu reagieren. Deswegen sprechen wir auch keine zentrale Empfehlung für alle gastgewerblichen Betriebe aus, was seit dem 3. April zu tun ist. Wir gehen jedoch davon aus, dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird. Endlich können wir wieder Gastgeber für alle sein.“

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