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Textilhygiene in der Hauswirtschaft – Teil 1

von rbaumann | März 23, 2015 | aktuelle_artikel, Neu, Wissen-Hygiene, Wissen-Reinigung

Bei der Berufskleidung und allen übrigen Textilien aus Hauswirtschaft und Pflegeeinrichtungen handelt es sich um Objektwäsche. Im Gegensatz zu manch anderer Berufswäsche besteht die Gefahr einer Kontamination mit infektiösen Erregern. Im ersten Teil dieser dreiteiligen Serie werden zunächst die verschiedenen Wäschearten vorgestellt, außerdem typische Arten der Verunreinigung sowie die Inhaltsstoffe von Waschmitteln.

Infektiöse Wäsche wurde schon vor vielen Jahren in drei Kategorien unterteilt: In die erste Kategorie fällt die sogenannte „Hoch Infektiöse Wäsche“, die zum Beispiel aus Krankenhäusern oder Isolierbereichen stammt. Sie kann im Extremfall mit hochgefährlichen Erregern kontaminiert sein. Derartige Wäsche muss unter besonderen Auflagen bereits dort, wo sie anfällt, desinfiziert und gewaschen werden (vergleiche auch TRBA 250).

Man bezeichnet die dabei angewendete Technik als das sogenannte Einlegeverfahren, bei dem auch die Waschflotte desinfiziert werden muss, bevor diese in das öffentliche Kanalisationssystem gegeben werden darf. Derartige Textilien werden im hauswirtschaftlichen Bereich kaum anfallen.

Die sogenannte „Infektiöse Wäsche“ (Kategorie 2) stammt aus Infektions- und Isolierungsbereichen, aus Pathologie oder mikrobiologischen Labors. Sie muss unter bestimmten Auflagen für die Wäscherei mit RKI-gelisteten Mitteln gewaschen werden und darf zu diesem Zweck unter bestimmten Auflagen aus dem Bereich, in dem sie anfiel, zu einer Wäscherei transportiert werden. Die hier anfallende Waschflotte darf allerdings ebenfalls nur dann in die Kanalisation gegeben werden, wenn sie mit Desinfektionsmitteln versetzt wurde und den Desinfektionsgang durchlaufen hat.

Die dritte Kategorie umfasst die sogenannte „Infektionsverdächtige Wäsche“, die vor allem im medizinischen Bereich anfallen kann, jedoch nicht unter die Kategorie „Infektiöse Wäsche“ fällt. Man geht auch bei ihr von einer möglichen Verkeimung aus und empfiehlt deshalb gleichfalls eine desinfizierende Behandlung. Es entfällt allerdings die strenge Forderung, nach der die Flotte zuerst desinfiziert sein muss, bevor sie abgepumpt und dem Abwasser zugeführt werden kann.
Legt man die oben genannten Maßstäbe an die Wäsche aus dem hauswirtschaftlichen Bereich, so wird man diese im Allgemeinen in die Kategorie „Infektionsverdächtige Wäsche“ einordnen können. Würde man derartige Wäsche in der Waschstraße einer professionellen Wäscherei aufbereiten, so wäre zum Beispiel ein Vorspülschritt erlaubt, bei dem sogar das Vorspülwasser nicht desinfiziert werden muss.

Eine andere Einteilung der Wäsche bezieht sich mehr auf das Material der Textilien und die daraus resultierenden Waschverfahren. Begriffe wie Weißwäsche, Schwarzwäsche, Buntwäsche, Kochwäsche, Feinwäsche, Wollwäsche und ähnliche spiegeln diese Einteilung wider.

PD Dr. Dr. Friedrich von Rheinbaben

Mehr zum Thema lesen Sie in der rhw management-Ausgabe 4/2015

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