Seit dem 1. September 2014 gilt die neue EU-Verordnung für Haushalts- und gewerbliche Staubsauger. Künftig dürfen die Geräte in Europa nur noch maximal 1.600 Watt haben, ab 2017 höchstens 900 Watt. Neben der neuen Wattzahl ist in Zukunft auch eine Kennzeichnung mit dem EU-Energie-Label verpflichtend.
Dieses Label kennen Verbraucher bereits von Kühlschränken oder Waschmaschinen. Ein tiefgrünes „A++“ oder ein feuerrotes „G“ geben Orientierung und einen Hinweis darauf, wie energieeffizient ein Gerät ist. Doch das Etikett auf dem Staubsauger bietet noch mehr: Angaben zur Reinigungsleistung, zur Lautstärke, zur Hartboden- und Teppichreinigungsklassesowie zur Staubemission sollen die Wahl des geeigneten Gerätes erleichtern. Wie die Werte zur Saugleistung ermittelt werden und ob Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt richtig sauber machen, erklärt Gisbert Lemke vom unabhängigen Prüfinstitut SGS.
Red
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