„Derzeit stehen wir vor einer großen Herausforderung durch neue gesetzliche Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2020 greifen. Es handelt sich um das Bundesteilhabegesetz. Sehr verkürzt hat das Gesetz zum Ziel, dass Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung erlangen.
Dadurch sind stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe gefordert, sich neu aufzustellen.Sie müssen Leistungen, die bisher Bestandteil des Tagessatzes waren, kalkulieren und mit dem Menschen mit Behinderung eine Vereinbarung über die zu erbringende Leistung abschließen. Dazu zählt beispielsweise das Wäscheaufkommen, das Sie bereits im vergangenen Heft behandelt haben, aber auch Leistungen wie die Ausstattung der Wohngruppen oder Einzelwohnungen mit Geschirr, Töpfen, Schüsseln, Besteck, Mülleimer, Handfeger, Besen usw.
Wir wollen nun einen Standard an Ausstattung festlegen und gleichzeitig wissen, wie viel „Bruch“ wir einkalkulieren müssen für verlorengegangene Löffel oder zerbrochene Teller, Tassen und Gläser. Wir würden uns sehr freuen, wenn uns einer Ihrer Experten Antworten geben, was als Standardausstattung zu kalkulieren und wie viel Instandhaltung zu berücksichtigen ist.“
Antwort von rhw-Expertin Carola Reiner, CCR Unternehmensberatung
Ich habe Ihnen mal auf der Tabelle oben eine Übersicht zusammengestellt, die in der Praxis recht gut funktionieren dürfte. Bei der Neubeschaffung von besonders schönem Geschirr muss pro Mitarbeiter/in erfahrungsgemäß ein Geschirrsatz „Schwund“ mit einberechnet werden…