Das ist schön: Seit Januar 2015 gilt das Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1), das Leistungen für zusätzliche Betreuung beinhaltet, inklusive haushaltsnaher Dienstleistungen.
Leistungen schließen sich nun nach dieser Verordnung gegenseitig nicht mehr aus: Bis zu 40 Prozent der bisherigen Sachleistungen können demnach in hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden, die erstattungsfähig sind. Zusätzliche Betreuungsleistungen gab es bisher in den Pflegestufen 1 bis 3 nur, wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt war, wie beispielsweise bei Demenz. Nun erhalten Pflegebedürftige automatisch in jeder Pflegestufe monatlich zusätzlich 104 Euro. Bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind seit Januar 2015 sogar 204 Euro.
Und es geht noch weiter: noch im August 2015 möchte das Bundeskabinett darüber abstimmen, dass mit dem PSG 2 auch der Personenkreis ab 2017 auch ohne Pflegestufe im Alter in den Genuss der 104 Euro Förderung kommen kann. Die drei bisherigen Pflegestufen werden dann vermutlich in fünf Pflegegrade umgewandelt. Auch wird dann diskutiert, ob die umstrittenen Pflegenoten der MDS-Prüfung abgeschafft werden.
Wegen des großen Potenzials für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen haben wir das Programm des diesjährigen 17. rhw-Sympsoiums am 8. Oktober 2015 erweitert und mit Martina Schäfer (Vorsitzende BAG-HW) und Martina Feulner (H wie Hauswirtschaft) zwei gut vernetzte Expertinnen eingeladen, um mit Ihnen im Hauswirtschaftlichen Ideenlabor zu diskutieren.