„Deutschland erlebt gerade eine pflegepolitische Revolution“, so beschreibt es Autor Anno Fricke von der Ärztezeitung. Das Pflegstärkungsgesetz I wird in seiner Dimension – auch für die Hauswirtschaft – gerade erst erfasst (siehe auch Berichte in der kommenden rhw management 7/8 2015).
Da liegt seit 22. Juni 2015 schon der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz II vor, das vermutlich im August 2015 vom Kabinett zur Abstimmung in den Bundestag gebracht werden soll.
Nach Informationen der Ärztezeitung wird aus dem Gesetzentwurf ersichtlich, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert wird und neue Begutachtungsregeln etwa 500.000 Menschen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung sichert, die bisher nicht erfasst wurden. Die Neubegutachtung soll nicht dazu führen könne, dass jemand anschließend weniger Geld erhalte als heute.
Mit der Reform werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das neue Begutachtungsverfahren soll (endlich) auch die Fähigkeiten einbeziehen, sich selbstständig im Alltag zu bewegen. Dieser verengte Blickwinkel habe dazu geführt, dass Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen bislang seltener höhere Pflegestufen erreichen als Menschen mit körperlichen Gebrechen, so die Ärztezeitung. Somit können nun auch Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, voll in die Pflegeversicherung einbezogen werden.
Die Pflegebedürftigkeit wird laut dem Bericht künftig anhand von sechs gewichteten Modulen bestimmt. Dazu zählen:
die Mobilität
das Verstehen und Reden
psychische Problemlagen wie Unruhe in der Nacht
der Grad der Selbstversorgung beim Waschen, Essen und Trinken
der Grad der Selbstständigkeit bei der Einnahme von Medikamenten oder der Blutzuckermessung sowie
der Umgang mit Gehhilfen und die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte.
Veränderungen bei den Pflegeleistungen (Quelle: Ärztezeitung)
Pflegeleistungen alt, ambulant/stationär
Pflegestufe 0: 123 / 231 Euro
Pflegestufe 1: 244 / 1064
Pflegestufe 2: 458 / 1330
Pflegestufe 3: 728 / 1612
Pflegeleistungen neu gemäß Gesetzentwurf, Veränderungen möglich:
Pflegegrad 1: 125 / 125 Euro
Pflegegrad 2: 316 / 770
Pflegegrad 3: 545 / 1262
Pflegegrad 4: 728 / 1775
Pflegegrad 5: 901 / 2005