professionelle-hauswirtschaft-info-magazin

Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke


Warum unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch ab 1. Februar 2024 eine Herkunftskennzeichnung tragen muss, erläutert die Verbraucherzentrale. Und was ist mit Anbietern der Außer-Haus-Verpflegung bei der neuen Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke?


Bei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware. Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher häufig unklar, da hierfür keine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Vorteile und Grenzen die nationale Vorschrift hat.


Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke: Was genau ist vorgeschrieben?

Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft gekennzeichnet werden. Das spielt vor allem bei Bedientheken oder Metzgereien eine Rolle, ebenso in Hofläden und auf Wochenmärkten. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen. Bisher konnten Verbraucher:innen die Herkunft des Fleischs oft nicht nachvollziehen, höchstens auf Nachfrage beim Bedienpersonal.

Was galt bisher schon?

Verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit April 2015 mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Für unverpacktes Fleisch galt das bislang nicht – mit einer Ausnahme: Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren. Die Tierseuche kam aus Großbritannien und wurde als „Rinderwahnsinn“ bekannt.

Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke: Warum ist das sinnvoll?

Die Regelung schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung. Vielen Menschen ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware. Nur mit der Herkunftsangabe ist eine solche Kaufentscheidung möglich.

Wie genau werde ich künftig über die Herkunft informiert?

Vorgeschrieben sind beider neuen Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke – wie bei verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also beispielsweise „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung [z.B. Deutschland]“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

Müssen auch Restaurants und Kantinen angeben, woher das Fleisch kommt?

Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch. Allerdings erwägt das Bundeslandwirtschaftsministerium, in Zukunft auch die Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

Sie haben berufliche Fragen aus Ihrer Praxis und brauchen eine Lösung? Das rhw-Expertenteam hilft Ihnen kostenlos, wenn Sie Abonnentin der rhw management sind. Sie erreichen das Team per E-Mail an die Redaktion (siehe Kontakt) – wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen beantworten zu lassen! Danke!

Foto: Matthias Zomer

Weitere Beiträge

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Immer wieder wünschen Sie sich, liebe rhw-Leserinnen, Erweiterungen oder die Originaltabellen aus den rhw-Artikeln. Diesem Wunsch kommen wir nun nach mit unserem "rhw-Werkzeugkoffer". Im rhw-Werkzeugkoffer befinden sich...

mehr lesen
Imagekampagne: „Helfen ist ein cooler Job“

Imagekampagne: „Helfen ist ein cooler Job“

Nach dem erfolgreichen halbjährigen Pilotversuch in Münster, Osnabrück und Vechta geht die Imagekampagne „Helfen ist ein cooler Job“ verstärkt bundesweit an den Start. Damit können nun, wie schon in der Pilotregion, den...

mehr lesen
Aktionswoche Magie der Hauswirtschaft

Aktionswoche Magie der Hauswirtschaft

Die Aktionswoche „Die Magie der Hauswirtschaft – Glitzer, Glanz und Glamour für jeden Tag“ findet vom 17. bis 21. März 2025 statt. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat schließt 2025 an die erfolgreiche Aktionswoche 2024 von an (rhw...

mehr lesen
Gewohnheiten: Mythen und einfache Lösungen

Gewohnheiten: Mythen und einfache Lösungen

Liebe Hauswirtschaftsleitungen, haben Sie auch schon Fahrt in das neue Jahr aufgenommen und sind gerade noch mit Ihren guten Vorsätzen für 2025 beschäftigt?  Wenn ja, dann wissen Sie vermutlich auch, dass das Einhalten dieser...

mehr lesen
Bundestagswahl 2025 und Hauswirtschaft

Bundestagswahl 2025 und Hauswirtschaft

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 und Hauswirtschaft: Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert die Verankerung der Hauswirtschaft in der Sozialgesetzgebung und ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen. Mit...

mehr lesen