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Nach 20 Jahren: Neuordnung des Berufs


Der Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in wird derzeit neu geordnet. rhw management sprach dazu mit Karin Beuting-Lampe, die als stellvertretende Sachverständige an der Neuordnung mitarbeitet, wie der Prozess vorankommt und wann mit dem Inkrafttreten der neugeordneten Ausbildung zu rechnen ist.

In diesen Tagen entscheidet sich „alles“. Am 26. und 27. September 2019 fand im BIBB in Bonn die Sitzung der Sachverständigen des Bundes und der Länder statt. Nach 20 Jahren soll der Beruf Hauswirtschafter/in neu geordnet werden, auch über einen neuen Namen wird am Schluss noch einmal gesprochen.

Die beteiligten Sozialpartner haben 2018 ein gemeinsames Eckdatenpapier vorgelegt, in dem grundlegende Berufsbildpositionen festgelegt wurden und eine Neuordnung bei den zuständigen Fachministerien beantragt wurde.
Anschließend wurden Sachverständige berufen, die derzeit unter Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsverordnung in der Neuordnung begleiten. Berufen wurden jeweils sechs Vertreter der Arbeitnehmer, dazu gehören zum Beispiel die Gewerkschaften Verdi, IG-BAU, Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Hinzu kommen sechs Vertreter der Arbeitgeber, das sind zum Beispiel der Deutsche Bauernverband, der Caritasverband, die Diakonie und das DHB–Netzwerk Haushalt.
Karin Beuting-Lampe ist für Verdi als stellvertretende Sachverständige dabei. Sie ist über den Berufsverband Hauswirtschaft e. V. dazu berufen worden, die Berufsverbände konnten sachverständige Personen benennen.

Viel Arbeit für die Sachverständigen
Die Sachverständigen treffen sich seit März 2019 jeden Monat für zwei Tage, meistens im BIBB in Bonn. Geleitet werden die Sitzungen von Markus Bretschneider, der im Arbeitsbereich „Struktur und Ordnung der Berufsbildung“ im Bundesinstitut arbeitet und dort für die gewerblich-technischen Berufe zuständig ist.
Im Eckwertepapier wurden neben den berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten Differenzierungen des Berufsbildes in drei Schwerpunkten vorgeschlagen:
– Personenbetreuende Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Betreuung)
– Serviceorientierte Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Versorgung)
– Ländliche-agrarische Dienstleistungen.
„Wie diese Schwerpunkte nun ausgearbeitet werden, das ist Aufgabe der Sachverständigen“, erklärt Karin Beuting-Lampe. Über die Inhalte der Verordnung selber und den Ausbildungsrahmenplan darf die Sachverständige zu diesem Zeitpunkt noch nicht reden. (…)

Fachaufgaben im Einsatzgebiet fallen weg
Zu beachten waren ganz viele vom BIBB festgelegte Standards, wie eine Ausbildungsverordnung erstellt werden muss. So wird es beispielsweise im Bereich der Prüfungen keine Fachaufgaben im Einsatzgebiet mehr geben. Vom BIBB wurde festgelegt, welche Art von Prüfungen es in Zukunft geben darf und die Fachaufgaben gehören nicht mehr dazu.
Außerdem werden die Ausbildungsverordnungen immer kompetenzorientierter. Die Azubis werden nach dem Modell der vollständigen Handlung ausgebildet. Auch die Prüfungsart und -weise soll handlungsorientiert sein und es soll nicht nur reines Fachwissen abgefragt werden. „Die Handlungsorientierung war auch in der alten Verordnung schon ein Thema, aber jetzt wird mehr darauf geachtet, dass sie wirklich umgesetzt wird“, erläutert Karin Beuting-Lampe. Aber natürlich bleibt es dabei, dass der Bund zwar die bundesweit geltenden Prüfungsregelungen vorgibt, aber jedes Bundesland weiterhin eigene Prüfungsordnungen erstellt. Den zeitlichen Ablauf des Verfahrens zur Neuordnung zeigt die Abbildung. Demnach wird die Neuordnung zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw-management-Ausgabe 10/2019.

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