Ab dem 13. Dezember 2014 m ü s s e n die 14 Hauptallergene EU-weit gekennzeichnet werden in der gesamten Gastronomie. Doch die deutsche Verordnung (LMIDV) dazu wurde am Mitte Oktober 2014 nicht wie geplant verabschiedet. Droht jetzt eine Hängepartie bis Februar 2015?
Einem Bericht der Lebensmittelzeitung zufolge sei davon auszugehen, dass der Verordnungsentwurf frühestens im Februar 2015 vom Bundesrat verabschiedet werden kann. Aus dem BMEL verlautet nun, obwohl der Entwurf im Juli 2014 veröffentlicht wurde, dass es keiner nationalen Umsetzung bedürfe, die LMIV gelte unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. In letzter Minute versucht das Bundeslandwirtschaftsministerium seit Mitte November 2014 noch eine vorläufige Verordnung auf den Weg zu bringen.
Die 14 in der Verordnung genannten Hauptallergene seien ab dem Stichtag EU-weit verpflichtend anzugeben, ob nun mit deutscher Verordnung oder ohne. Genauso sehen es auch die drei von rhw dazu befragten Expertinnen zum Thema Allergeninformationspflicht. „Europäisches Recht steht über nationalem Recht. Die LMIV ist bereits seit 2011 veröffentlicht und tritt jetzt am 13.12.14 in Kraft“, betont Dr. Elke Jaspers, Referentin beim 12. rhw-Hygieneforum in Hannover.
„Wenn die deutsche Umsetzungsverordnung nicht fertig ist, gilt EU-Recht. Das ist immer so, dafür gibt es das EU-Recht. Beim EU-Lebensmittelhygienepaket war es genauso. Vor der Durchführungsverordnung galten die VO 852, 853 und 854“, erinnert Carola Reiner an einen ähnlichen Fall.
Maria Revermann, ebenfalls Referentin beim 12. rhw-Hygieneforum in Hannover, wird ganz aktuell in ihrem Vortrag auf das Thema des Jahres eingehen. Bis dahin heißt das Motto: „Also machen wir weiter wie bisher und gehen vom 13.12.14 aus.“
Foto: rhw-Hygieneforum-Moderator Robert Baumann erkundigte sich zur besseren Vorbereitung über die Handhabung der Allergeninformationspflicht auf Seiten der Lieferanten beim S&F-Symposium Mitte Oktober 2014 (Foto: S&F Consulting)