Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Auftrag der Bundesländer das Portal www.lebensmittelwarnung.de erweitert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort nun auch über gesundheitsschädliche kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung, Schmuck oder Kochgeschirr informieren.
Die Behörden der Bundesländer veröffentlichen auf www.lebensmittelwarnung.de Warnungen und Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden. Diese betreffen bisher Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. Neben Lebensmitteln werden in dem Portal nun auch Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und Bedarfsgegenstände wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung veröffentlicht. Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht.