Das Fortbildungsunternehmen kompass wurde Mitte Januar 2017 nach DIN ISO 29990:2010 zertifiziert und ist als „Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ zugelassen. Die Zertifizierungen gelten für das neu übernommene Unternehmen.
Zum Jahreswechsel wurde das Unternehmen kompass Präsenz- und Fernlernen von Karin Beuting-Lampe (rechts im Bild) an Carola Reiner übergeben (rhw management berichtet in Kürze in der großen-Doppel-Ausgabe 1_2/2017). Nach solch einer Übernahme ist es nicht möglich, eine bestehende Zertifizierung zu übernehmen, sondern man muss alles neu zertifizieren lassen. Dies ist nun abgeschlossen. Die Zertifizierung nach DIN ISO 29990 ist eine Zertifizierung nach einem noch relativ jungen Zertifizierungssystem speziell für Lern-Dienstleister. Es gibt diese DIN erst seit 2010.
„Die AZAV-Zulassung muss man als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung haben und zwar einmal generell fürs Unternehmen und einmal für jede einzelne Maßnahme, in unserem Fall also für jeden einzelnen der sieben Fernlehrgänge“, berichtet Carola Reiner. „Sie ist zwingend notwendig, damit man die Fernlehrgänge über Bildungsgutscheine mit der Arbeitsagentur abrechnen darf.“ Hintergrund: Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel, wenn ein/e Teilnehmer/in von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos ist, übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 Prozent der Kosten für den Fernlehrgang. „Das ist natürlich sehr interessant für die Betroffenen und damit auch für uns“, so Reiner.