Der Bundesrat hat am 13. April 2019 beschlossen, dass Lebensmittelbetriebe und (Groß-)Küchen, die mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro bei einer Kontrolle belegt wurden, für ein halbes Jahr im Internet genannt werden dürfen.
Der Bundesrat hat am Freitag, den 13. April 2019 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gebilligt, das vorsieht, gravierende Hygieneverstöße in Restaurants und Cafés ab 350 Euro Bußgeld online zu veröffentlichen. Damit wird die Sache Gesetz! Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2018 stellte klar, dass diese Praxis erlaubt ist und innerhalb eines Jahres bis Ende April 2019 gesetzlich umzusetzen sei. Verstöße ab einem Bußgeld von 350 Euro werden damit zukünftig 6 Monate lang bundesweit im Internet für alle Kunden/Bewohner/Angehörige öffentlich einsehbar sein.
Das gilt es natürlich dringend zu vermeiden – mit Hilfe des “Hygienebarometers”, welches Sie in einem rhw-Seminar am 8. Mai 2019 in Dortmund mit Referentin Carola Reiner kennenlernen werden und mit dem die Überwachungsbehörden in der Praxis arbeiten.
Infos und Anmeldung 8. Mai 2019 in Dortmund hier
Und noch ein Seminar-Tipp: In dem erst vor wenigen Tagen eröffneten Trainingscenter von Alliance Laundry Sindelfingen lernen Sie mit dem rhw-Experten Sascha Kühnau alles rund ums Thema Desinfektion bei Wäsche. Im Seminar werden zu Beginn Argumente des Für und Wider der Desinfektion von Wäsche zusammen getragen.
Darauf aufbauend werden die naturwissenschaftlichen Grundlagen für die erfolgreiche Wäschedesinfektion dargestellt. Die aktuellen technischen Möglichkeiten beim privaten und gewerblichen Waschen werden vermittelt – mit Praxisbezug zu Maschinen, die zur Verfügung stehen werden!
Infos und Anmeldung 7. Mai 2019 in Sindelfingen hier