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Hygiene und Müll gehen alle Mitarbeiter an

Die Abfallentsorgung ist für Einrichtungen sowohl aus hygienischen wie auch finanziellen Gründen ein sehr wichtiges Thema. Abfall geht alle Mitarbeiter an, sagt HWL und Hygiene-Beraterin Angelika Bischoff im Interview mit rhw management.

Warum ist ein stimmiges Abfallkonzept für eine Einrichtung wichtig?

Wichtig ist ein stimmiges Abfallkonzept zunächst natürlich, weil gewährleistet werden muss, dass alle gesetzlichen Vorschriften in diesem Bereich eingehalten werden. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz besagt, dass die Abfallvermeidung und die Abfallverringerung erste Priorität hat. Erst in zweiter Linie soll Abfall verwertet und schließlich entsorgt werden.
Das Ziel eines Abfallkonzeptes in einer Einrichtung wie Krankenhaus oder Altenheim muss daher sein, so wenig Abfälle wie möglich zu haben, die der Abfallentsorgung zugeführt werden müssen. Auch weil die Entsorgung die Häuser stark finanziell belastet. Infektiöse Abfälle sind beispielsweise die teuerste Abfallart, hier kostet die Entsorgung richtig viel Geld.

Sie sagen, beim Thema Müll sei es besonders wichtig, die Mitarbeiter mit ins Boot zu nehmen? Könnten Sie das näher erläutern?

Einweisung und Schulung der Mitarbeiter in Hauswirtschaft und Pflege sind hier das A und O. Ohne die richtige Einweisung und Schulung kann das ganze Konzept nicht funktionieren. Die Mitarbeiter müssen von Anfang an mitgenommen werden und es muss ihnen auch die Wichtigkeit der Abfalltrennung erklärt werden. Es sollte auch ein Ablaufplan erstellt werden. Hier dürfen die Abfallbeseitigung und die Reinigung der Abfallbehälter nicht fehlen.

Welche Rechtsgrundlagen sind für Einrichtungen in diesem Bereich von Bedeutung?

Für Krankenhäuser und Altenheime ist die „Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ wichtig, die von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgelegt wurde. Die erstellten Merkblätter haben verbindlichen Charakter. Außerdem werden im Infektionsschutzgesetz vier Kategorien von Abfällen beschrieben, dort geht es beispielsweise um Sonderabfälle, medizinische Abfälle, krankenhausspezifische Abfälle etc. Auch in der Biostoffverordnung finden sich Vorschriften zur Abfallentsorgung und Arbeitssicherheit. Und auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz enthält Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen für den Vollzug der Entsorgung; diese sind oft länderbezogen.
In jeder Stadt und in jedem Kreis gibt es eine offizielle Stelle, die für die Abfallentsorgung zuständig ist. Dorthin kann man sich auch als Institution wenden, wenn Fragen zu speziellen Abfallarten auftauchen.
Das Abfallkonzept einer Einrichtung muss im Hygienehandbuch hinterlegt sein, das ist vorgeschrieben und da schauen Gesundheitsämter und der MDK genau hin und machen auch Kontrollen dazu. Wir hatten vor kurzem in einer Einrichtung eine MDK-Prüfung, da wurde wirklich sehr intensiv das Hygienehandbuch überprüft.

Vielen Dank für das Gespräch!

Interview: Alexandra Höß

Mehr zum Thema lesen Sie in rhw management 7/8 2014

Foto: Robert Baumann

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