Deutscher LandFrauenverband begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2015 zum Betreuungsgeld.
Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zum Betreuungsgeld zu stoppen. „Dieses Urteil bringt Klarheit, wer für die aktive Förderung von Kinderbetreuung zuständig ist“, sagt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes. „Seitdem die Diskussion um die sogenannte Herdprämie aufgekommen war, haben wir LandFrauen uns stark gemacht, dass Chancengleichheit für qualifizierte Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gegen den finanziellen Anreiz wie das Betreuungsgeld ausgespielt werden darf.“
Der Deutsche LandFrauenverband sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine gute Chance für die Länder, ihre Kinderbetreuungspolitik voran zu treiben. „Wir vertrauen darauf, dass das nun in den Ländern verfügbare Geld in andere familiengerechte Maßnahmen fließen wird“, so dlv-Präsidentin Brigitte Scherb. „Ich bin überzeugt, dass davon nicht nur die Kinder, sondern auch viele Frauen im ländlichen Raum profitieren werden.“