Die Heimleiterqualifizierung für hauswirtschaftliche Führungskräfte ist weiterhin möglich, so die Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die am 26. Juni 2019 den BayLaH erreichte.
Seit drei Jahren lief die vom Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V. (BayLaH) in Verbindung mit der Zuständigen Stelle und der Landfrauengruppe des Bayerischen Bauernverbandes erkämpfte Erprobungsphase der Heimleiterqualifizierung für hauswirtschaftliche Führungskräfte.
Das Evaluationsergebnis ergab, dass „die Vergleichbarkeit der betroffenen Berufsgruppe mit den in § 12, Absatz 1, Nr. 1 Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes aufgeführten Berufen festgestellt werden“, so das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Das heißt, dass es
• Meisterinnen und Meistern der Hauswirtschaft
• Staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
• Staatlich geprüften Dorfhelferinnen und Dorfhelfern sowie
• Staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern für Versorgungsmanagement
weiterhin und ab jetzt unbefristet möglich ist, die Fortbildung zur Heimleitung unabhängig vom Einverständnis bzw. einer Empfehlung des Arbeitgebers durchzuführen.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 7-8/2019.
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