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Heimleiter: Einigung im HBL-Disput!

Er sollte eigentlich ein Hilfsinstrument sein, jedoch schließt es Fachkräfte der Hauswirtschaft von der Heimleiterfortbildung aus. Der im August 2013 in Kraft getretene „Leitfaden zur Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes“ sorgte für Aufruhr.

Nach Druck auf das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde nun die missverständliche Erläuterung
„Die Ausbildung zur Hauswirtschafterin erfüllt die in § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AVPfleWoqG genannte Voraussetzung auch dann nicht, wenn zusätzlich noch eine Weiterbildung zur hauswirtschaftlichen Betriebsleitung erfolgt ist.“
aus dem Leitfaden gestrichen, informierte uns der BayLaH.
Die allerdings ebenfalls im Leitfaden benannten beruflichen Vorbildungen, die als geeignete Voraussetzungen für die Fortbildung zur Heimleitung gelten, sind geblieben (Berufsausbildungen und Studiengänge im Sozial- und Gesundheitswesen, im kaufmännischen Bereich oder in der öffentlichen Verwaltung).

Konkret bedeutet das: Fachkräfte der Hauswirtschaft gehören nach Ansicht des STMGP nach wie vor nicht zum geeigneten Personenkreis für diese Fortbildung. Allerdings wird die Möglichkeit eingeräumt, dass einzelne hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte bei besonderer Eignung – die der jeweilige Träger der Einrichtung feststellen muss – über die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung, Aufsicht (FQA) eine Sonderzulassung erwirken kann. Diese Regelung gilt in Bayern bereits seit dem 1. September 2011.

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