Header-rhw-management
Logo des Fachmagazins rhw management

Gastronomie erhält befristet reduzierten Steuersatz

von rbaumann | Apr. 23, 2020 | Neu

Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen zwar erfolgreich gebremst. Doch dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Der Koalitionsausschuss hat in der Nacht vom 22. auf den 23. April 2020 auch Wichtiges fürs Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen.

1. Für Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

3. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des
Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

4. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen (aber nicht für Kalt- und Heißgetränke) in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

5. Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).

Nach Informationen des DEHOGA-Landesverbandes Bayern aus dem Koalitionsausschuss habe "Ministerpräsident Markus Söder massiv für die Reduzierung gekämpft. Die SPD soll sich vollkommen verweigert haben, aber auch die CDU soll nicht sonderlich mitgeholfen haben."

 

Über den Autor

rbaumann

rbaumann

Weitere Beiträge

Filmkritik: „Ich verstehe Ihren Unmut“

Filmkritik: „Ich verstehe Ihren Unmut“

Mit Ich verstehe Ihren Unmut legt der junge Münchner Regisseur Kilian Armando Friedrich ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt vor, das den Arbeitsalltag von Reinigungskräften und Objektleitungen in den Mittelpunkt rückt. Entstanden...

mehr lesen...
Muss der Hautschutzplan freigegeben werden?

Muss der Hautschutzplan freigegeben werden?

Uns beschäftigt das Thema Hautschutzplan – darf ich diesen selbst erstellen für den Bereich Hauswirtschaft und Wäscherei? Oder muss das eine externe Hygienefachkraft freigeben? Antwort von Dr. Dieter Bödeker, Referent beim 24....

mehr lesen...