rhw-management-hauswirtschaft.9/2024

„Frau Maier vermisst 20 neue Unterhosen“

In Alten- und Pflegeheimen fällt Wäsche täglich bergeweise an. Oft wird diese Wäsche dann als „Fremdvergabe“ extern gewaschen – doch was heißt das eigentlich aus Sicht der Wäscherei? Wie sorgsam Wäschereien mit den Textilien umgehen können, die ihnen anvertraut worden sind, zeigt das Beispiel eines inhabergeführten Betriebs in Nordrhein-Westfalen.

Zwei- bis dreieinhalb Tonnen sind es täglich. Diese Menge bewältigt die Wäscherei Brüx in Sonsbeck (NRW) mit ihren 35 Angestellten, viele davon arbeiten in Teilzeit. Der Betrieb versorgt auf diese Weise 20 Senioren- und Pflegeheime (insgesamt 1.400 Bewohner), Hotels, Gastronomie-Betriebe und in einem ganz geringen Umfang auch Privatkunden. „Wir sind eine recht kleine Wäscherei“, relativiert Geschäftsführerin Simone Brüx, 42, die Sache. „Eine Wäscherei aus der näheren Umgebung schafft ungefähr das Zehnfache pro Tag.“

Problem „möglicherweise infizierte Wäsche“
Schwierig zu behandeln ist „möglicherweise infizierte“ Wäsche nur, wenn es sich um Bewohner-Bekleidung dreht. Für Leibwäsche, Nacht- und Bettwäsche der Bewohner, für Frotteewäsche und andere einrichtungseigene Wäsche gibt es glasklare Vorschriften – egal ob der Bewohner eine infektiöse Erkrankung hat oder nicht: Hier muss immer desinfizierend gewaschen werden.
Zurzeit darf die Bekleidung der Bewohner noch sortiert werden wie im Privathaushalt nach Wolle oder Mischgewebe, hell oder dunkel, chemische Reinigung, 40-Grad- oder Hand-Wäsche. „Schwierig wird dieser Posten, wenn der Bewohner eine infektiöse Erkrankung hat“, erklärt Simone Brüx. „In aller Munde ist beispielsweise MRSA. Wenn der Bewohner diese Erreger in sich trägt, dann muss auch seine Oberbekleidung desinfizierend gewaschen werden. Durch die Branche geistert die Wunschvorstellung, dass die Bewohnerwäsche generell desinfizierend gewaschen wird. Aber da kommt man derzeit an die Grenze der gelisteten Verfahren.“
In den meisten Einrichtungen werden Bewohner und Angehörige beim Einzug darüber informiert, welcher Bestand wünschenswert ist an Leibwäsche wie auch an Oberbekleidung. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Wäsche extern vergeben wird. „Aber was nie klar daraus hervorgeht, ist die Tatsache, dass beispielsweise die Nachtwäsche in jedem Fall desinfizierend gewaschen werden muss. Wenn dann ein Nachthemd dabei ist, das nur bei 30 Grad gewaschen werden und nicht in den Trockner darf, hat man ein Problem. Und dieses Problem haben wir häufig.

Wir geben das Stück dann zurück mit dem Hinweis, dass es nicht nach den Vorschriften des RKI waschbar ist. Aber das bedeutet natürlich auch immer Ärger. Der Bewohner ist frustriert, weil sein Nachthemd – vielleicht ein Geschenk aus der Familie – kaputt ist. Die Einrichtung ist frustriert, weil ‚die Wäscherei mal wieder etwas kaputt gewaschen hat‘. Die Wäscherei ist frustriert, weil sie gar keine andere Wahl hatte als dieses Teil kaputt zu waschen.“

Von: Dorothea Kammerer

Mehr dazu lesen Sie in rhw management 6/2012

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