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Frage des Monats – September 22: Lebensmittel ins Zimmer

Frage: Ich habe ein Problem, denn wir haben Bewohner:innen im Altenheim, die einige Lebensmittel vom Büfett aus dem Speisesaal zu sich mit aufs Zimmer nehmen. Dazu gehören beispielsweise Obst, Joghurt, Pudding oder Tupper-Behälter mit Salaten. Das ist für mich sehr kritisch! Ich dachte daher an ein Schreiben an alle, dass das Mitnehmen von Speisen unerwünscht ist. Das Schreiben könnte von den Bewohner:innen unterschrieben werden und ich könnte es abheften als Absicherung. Oder haben Sie eine andere Idee?

Antwort von Sascha Kühnau

Gehen wir doch von unserer Grundvoraussetzung aus, dass Heimbewohner:innen bei uns wohnen. Also haben sie auch die Möglichkeit, in ihrer Wohnung Lebensmittel aufzubewahren. Unser Dilemma als Verpflegungsverantwortliche ist es, dass wir nicht ausschließen können, dass unsere Bewohner:innen wegen ihrer eingeschränkten Wahrnehmung und/oder ihrer Esstradition oft hygienische Veränderungen von Lebensmitteln nicht immer wahrnehmen können.

Gleichzeitig wollen wir die Selbstständigkeit im Rahmen der Möglichkeiten weitgehend fördern. Nach meinen Erfahrungen können wir dies vor allem, indem wir die Bewohner:innen darauf hinweisen, dass die Lebensmittel für den Verzehr im Speisesaal vorgesehen sind und nicht in den Zimmern gelagert und verzehrt werden sollen. Dieser Hinweis kann sowohl im Heimvertrag oder in der Hausordnung (auf die im Heimvertrag verweisen wird) aufgeführt werden.

Die Bewohner:innen werden im Rahmen ihrer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung weiter Lebensmittel in ihre Zimmer mitnehmen. Grundsätzlich dürfen sie das. Sie haben im Heimvertrag Vollverpflegung zugesagt bekommen und die Art und Weise kann wegen des Rechts auf Selbstbestimmung auch nicht eingeschränkt werden.

Dann sind die Mitarbeitenden in den Wohnbereichen gefragt, dabei zu assistieren. Die Pflege- und Betreuungskräfte müssen gemeinsam mit den Raumpfleger:innen mitbekommen, welche Bewohner:innen grundsätzlich Lebensmittel auf den Zimmern haben und teilweise bunkern. Bei Bedarf müssen sie die Bewohner:innen dann bei der hygienischen Handhabung unterstützen. Das gleiche gilt übrigens auch für Lebensmittel von Angehörigen oder von eigenen Privat-Einkäufen.

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