Ich arbeite seit 30 Jahren in einem Altenheim im Reinigungsdienst; überwiegend müssen wir mit Handschuhen arbeiten. Ich hatte große Probleme mit meinen Fingernägeln. Seit 2014 gehe ich nun ins Nagelstudio, meine Nägel haben sich erholt. Jetzt aber sollen alle Mitarbeiterinnen bei uns kurze Nägel tragen, ohne Lack oder Gel. In der Pflege oder in der Küche verstehe ich es, aber warum auch im Reinigungsdienst? Ich empfinde es als Bevormundung und als Eingriff ins Privatleben.
Antwort von Dr. Dieter Bödeker
In einer Pflegeeinrichtung sind die Mitarbeiter des Reinigungsdienstes mit einer Vielzahl von Krankheitserregern konfrontiert. Diese können die Gesundheit ernsthaft gefährden. Um einen ausreichenden Schutz dieser Mitarbeiter zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber unter anderem die Biostoffverordnung erlassen. Die Vorgaben dieser Verordnung werden in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift, TRBA 250, näher ausgeführt. So wird zum Beispiel vorgeschrieben, dass bei Reinigungstätigkeiten und beim Umgang mit Desinfektionsmitteln geeignete Schutzhandschuhe zu tragen sind. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen:
„Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine Schmuckstücke, Ringe (einschließlich Eheringe), Armbanduhren, Piercings, künstliche Fingernägel oder so genannte Freundschaftsbändchen getragen werden. Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.“ (Originaltext TRBA 250, 2014, Punkt 4.1.7)
So verständlich Ihr Wunsch zum Tragen von Nagelverschönerungen auch ist: In dem von Ihnen beschriebenen Fall ist der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter vorrangig. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften sind verbindlich, für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.
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Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe 9/2016:
Wird Urlaub im Krankheitsfall erstattet?
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Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 9/2016