Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt als Bereichsleiter in der Hauswirtschaft. Unsere Berufswäsche aus der Hauswirtschaft und die Mopps gaben wir bis heute immer raus in einer Großwäscherei. Unser Geschäftsführer möchte dies gerne jetzt bei uns in der Werkstatt waschen lassen. Wie ich weiß, gibt es in der Altenhilfe Auflagen. Gibt es diese auch für Behindertenwerkstätten?
Antwort von M. Christine Klöber
Sie haben völlig recht: im Altenhilfebereich gibt es gewissen Anforderungen an die Aufbereitung der Bekleidung und auch der Reinigungstextilien. In der Behindertenhilfe sieht das anders aus. In der aktuellen Fassung der TRBA 250 wird festgestellt, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob die TRBA 250 in der Behindertenhilfe Anwendung findet. Allgemein fallen die Tätigkeiten im unreinen Wäscheaufbereitungsbereich im Gesundheitswesen in die Risikoklasse 2. Damit wäre ein Trend für den Mitarbeiterschutz für Sie gegeben.
Was die Reinigungstextilien betrifft, wäre es natürlich wünschenswert, wenn Sie eine spezielle Waschmaschine für deren Aufbereitung anschaffen würden. Die entsprechenden Maschinen haben unter anderem Wabentrommeln zur Schonung der Textilien und andere Flusensiebe, um zu verhindern, dass sich absetzende Flusen zu Verstopfungen im Abwasserrohr führen. Diese Maschinen sind entsprechend mit den chemo-thermischen Waschprogrammen ausgestattet.
Wenn Sie die Machbarkeit geprüft haben, können Sie (je nach Ergebnis) das Projekt weiter verfolgen und entsprechende Arbeitsanweisungen und/oder Hygienestandards zur Aufbereitung erstellen, schulen und starten. Vielleicht hilft auch eine kleine Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihre Geschäftsführung.
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